AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXU5YYDYT7B7LLBS/documents) · Abgerufen am 03.09.2026 15:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d62c073-0fb9-4545-97e8-fd0aa4a86d94/

Markterkundung zum Projekt: Betrieb "Garagen-Campus" der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG)

Notice-ID: 6d62c073-0fb9-4545-97e8-fd0aa4a86d94 · Procedure-ID: 6688dc07-76b3-4199-98ed-6b43e28da043

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Stammdaten

Auftraggeber
Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG), Chemnitz
Veröffentlicht
27.03.2026
Frist (Submission)
22.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
92000000 — Freizeit und Kultur
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Diese Bekanntmachung dient nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens, sondern der Bekanntgabe der Durchführung einer Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 VgV. Das Verfahren stellt noch kein förmliches Vergabeverfahren dar. Die Markterkundung wird im Auftrag der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) durchgeführt und dient lediglich der Vorbereitung eines möglichen späteren Vergabeverfahrens. Die CVAG beabsichtigt im Rahmen eines möglichen späteren, separat noch zu veröffentlichenden Vergabeverfahrens, den Betrieb des Garagen-Campus zu beauftragen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (Nicht relevant für die Markterkundung), Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).