AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 13:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d643d50-0da5-461b-9f2f-43a736e690db/

Flight data processing (FDP)-Services

Notice-ID: 6d643d50-0da5-461b-9f2f-43a736e690db · Procedure-ID: 9639018c-384e-49f5-90c2-d79572f92f0c

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Stammdaten

Auftraggeber
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen
Veröffentlicht
06.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34962220 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die DFS besitzt und nutzt ein operationelles Fallback- Flugsicherungssystem namens PHOENIX-CC an ihren vier Regionalkontrollstellen. Die DFS will dieses PHOENIX-CC in einem ersten Schritt für die Regionalkontrollstelle München zu einem Fallback- Flugsicherungssystem der nächsten Generation (PHOENIX nG) weiterentwickeln und funktional ausbauen. Später werden evtl. auch die weiteren Regionalkontrollstellen mit PHOENIX nG ausgestattet. Diese Eigenentwicklung soll durch externe Flight Data Processing (FDP)-Services erweitert werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung dieser externen FDP-Services und die Unterstützung bei der Integration in PHOENIX nG. Es ist derzeit geplant, diese zunächst an der DFS Regionalkontrollstelle München in Betrieb zu nehmen. Nähere Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen s. 5.1.

Vertragslaufzeit

Periode
54 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).