AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 03:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d6de663-fa67-4703-8ee9-61bb2b374b60/

Vertragserweiterung LogPay Transaktionsgebühren für P400plus

Notice-ID: 6d6de663-fa67-4703-8ee9-61bb2b374b60 · Procedure-ID: 239e71bf-2d2d-497e-8483-7c6773e99f37

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
26.03.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
66000000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Geschätzter Wert
43.225 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die rnv stellt auf ein bargeldloses Ticketing im Bus um. Der bestehende Vertrag mit dem Finanzdienstleister LogPay beinhaltet die Abrechnung und den Ausgleich von Zahlungen aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr über die Zahlungsverkehrsterminals UX300 und UX301. Mit der Umstellung des Zahlungsmittels in den Bussen, müssen die hier eingesetzten Terminals P400plus, in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden. Des Weitern werden durch das bargeldlose Ticketing zukünftig mehr Transaktionen über den Finanzdienstleister LogPay abgewickelt. Das Auftragsvolumen steigt hierdurch um die Kosten für die zusätzlichen Transaktionen gemäß Angebot.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
26.03.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 05.04.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).