AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195b7828616-223a877824452f7f) · Abgerufen am 31.07.2026 01:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d6ebeb7-c5e7-4dfe-be74-4c2de6089658/

Rahmenvertrag Beseitigung von Ölverunreinigungen 2025-2026, Los 12 AS Erfurt - AM Zella-Mehlis

Notice-ID: 6d6ebeb7-c5e7-4dfe-be74-4c2de6089658 · Procedure-ID: 070f4fcb-9a64-4a91-bca0-0e46c6c14001

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
31.03.2025
Frist (Submission)
06.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90741000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätztes Rahmen-Volumen
474.662 €
Rahmen-Maximum
949.233 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen (verursacht durch ausgetretene Öle, Betriebsmittel und Kraftstoffe) auf den Betriebsstrecken der Autobahnmeisterei Zella-Mehlis (Los 12) für den Leistungszeitraum vom 01.07.2025 bis 31.08.2026 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr für die Zeiträume 01.09.2026 bis 31.08.2027 bzw. 01.09.2027 bis zum 31.08.2028.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
31.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
55 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).