AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 19:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d7dfd80-1c4e-45a3-b85d-a81246881115/

Service / Wartung der Elektronenmikroskope 2026-2028

Notice-ID: 6d7dfd80-1c4e-45a3-b85d-a81246881115 · Procedure-ID: 2985c630-e47b-46b8-8f1a-7664c28a4b24

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Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Institut für Biophysik, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
08.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
50410000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Max-Planck-Institut für Biophysik verfügt über eine hochmoderne Ausstattung an Elektronenmikroskopen, deren technische und wissenschaftliche Unterstützung den Nutzer neue Einblicke in biologische Strukturen und molekulare Mechanismen ermöglicht. Die Aufgabe der Zentralen Elektronenmikroskopie-Einrichtung ist es, Forscher der Max-Planck-Institute für Biophysik und für Hirnforschung bei ihren elektronenmikroskopischen Projekten zu unterstützen. Für die Wartung / techn. Service der hochmodernen Elektronenmikroskope des Herstellers "FEi Deutschland GmbH - a part of Thermo Fisher Scientific" am Max-Planck-Institut für Biophysik wurde nun für die Jahre 2026 -2028 ein Servicevertrag geschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
FEI Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
22.12.2025
Zuschlagsentscheidung
22.12.2025
Angebotsspanne
1 – 1 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).