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Vergabe Schüttgutfläche Hafen Bohmte
Hafen Wittlager Land GmbH · Bohmte · Niedersachsen
Angebote bis 02.09.2026, 11:00 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
1. Das Ansiedlungsgrundstück wird nur im Rahmen eines Konzessionsvertrages Schüttgutumschlagfläche mit verbindlicher Festlegung des Nutzungszwecks "Umschlagfläche für Schüttgut" (insbesondere: Recyclingmaterial und Baustoffe) vergeben. Ein Erwerb des Ansiedlungsgrundstücks ist ausgeschlossen. Mit diesem Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche wird der (dann) Betreiber verpflichtet, a) die Errichtung von für den Betrieb noch erforderlicher Suprastruktur vorzunehmen und b) den diskriminierungsfreien Betrieb des Ansiedlungsgrundstücks als Umschlagfläche für Schüttgut durchzuführen. 2. HWL hat für den Betrieb des Hafens Hafenumschlaggeräte (Bagger und ein Kompaktlader; im Folgenden: "Equipment") angeschafft. Der Betreiber wird verpflichtet werden ,das Equipment (ohne Personalgestellung) unter noch zu verhandelnden Konditionen anzumieten (ggf. anteilig) und diese die Geräte zum Betrieb des Ansiedlungsgrundstücks zu nutzen. 3. Es wird ein durch den Betreiber zu leistender Mindest-Pachtzins sowie Umschlaggarantien verlangt. Die Bieter können im Rahmen ihrer Angebote höhere Beträge als die Mindest-Vorgaben anbieten. Diese Angaben werden im Verhandlungsverfahren wertungsrelevant. Der Pachtzins sowie die Umschlaggarantie werden vertraglich wertgesichert. 4. Der Betreiber hat seine Umschlagdienstleistungen sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Betrieb des Ansiedlungsgrundstücks angebotenen Dienstleistungen zu angemessenen, diskriminierungsfreien Konditionen allen interessierten Unternehmen anzudienen. Der Betreiber hat das Ansiedlungsgrundstück in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als öffentliche Umschlaganlage zu errichten und zu betreiben. Der Betreiber trägt das entsprechende Betriebsrisiko. 5. HWL behält sich vor, den Bietern die Möglichkeit zu geben, im Rahmen ihres Angebotes auch den Betrieb der als Teil des öffentlichen Hafens diskriminierungsfrei zu betreibenden Uferladestraße mit einzubeziehen. Es wird jedoch klargestellt, dass HWL auch dann nicht verpflichtet
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Der Auftraggeber hat sich mit Blick auf die Urlaubszeit und damit zusammenhängende etwaige personelle Abwesenheiten bei interessierten Unternehmen entschieden, die Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen um vier Wochen zu verlängern.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Verpachtung einer ca. 7.933 m² großen Schüttgutumschlagfläche im Hafen Bohmte.
- Der Betrieb muss diskriminierungsfrei erfolgen, insbesondere für Recyclingmaterialien und Baustoffe.
- Optional kann der Betrieb der Uferladestraße inklusive Fahrzeugwaage angeboten werden.
- Es handelt sich um einen Konzessionsvertrag für die Schüttgutumschlagfläche.
Die Hafen Wittlager Land GmbH verpachtet eine ca. 7.933 m² große Schüttgutumschlagfläche im Hafen Bohmte zur Steigerung des wasserseitigen Umschlags.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Der Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche wird im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start dieses Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entprechende Bekanntmachungsformular gewählt. HWL stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert. 2. Im Verfahren zugelassen sind a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. 3. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von HWL vorzusehen. 4. HWL prüft vor Aufnahme der Verhandlungen die grundsätzliche Geeignetheit des jeweiligen Bieters.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben: a) Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung gestell-ten Formblätter einzureichen: (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben wer-den kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird HWL ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochterge-sellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland). (5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland). (6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen. (7) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von HWL zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen von HWL ist einzureichen: (8) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate zu sein).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf gesondertes Verlangen von HWL sind einzureichen: (1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Um-satz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlosse-nen Geschäftsjahre vorzulegen. (2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für die Konzession ggf. erforderliche Erstinvestition aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
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Gesamtjahresumsatz
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. (2) Angaben zum Umsatz für die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen (im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ansiedlung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die nachstehenden Angaben sind im Fall von Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Bieter haben ihre operativen Erfahrungen durch Angabe mindestens eines Referenzprojektes für die Errichtung von Suprastruktur und den Betrieb einer mindestens vergleichbaren Schüttgutumschlag- und Schüttgutlagerfläche darzustellen. Der Betrieb muss dabei mindestens für eine Dauer von drei Jahren durch den Bieter durchgeführt worden sein. Das Referenzprojekt ist zu beschreiben. Insbesondere ist einzugehen auf den Projektstandort, die Verkehrsträger, das Umschlagvolumen pro Jahr, die Projektdauer sowie die konkret von dem Bieter erbrachten Leistungen. Ebenfalls anzugeben ist der Auftraggeber / Grundstückseigentümer oder eine ande-re Referenzstelle sowie entsprechende Kontaktdaten (soweit nicht in Eigenregie betrieben).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB; Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage
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2 Veröffentlichungen
- Frist 02.09.2026 Der Auftraggeber hat sich mit Blick auf die Urlaubszeit und damit zusammenhängende etwaige personelle Abwesenheiten bei interessierten Unternehmen entschieden, die Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen um vier Wochen zu verlängern. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 05.08.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 40 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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