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Rahmenvertrag: Routineanalytik für die Umweltprobenbank des Bundes, Teilbank für Humanproben
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau · Sachsen-Anhalt · Untere Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) ist ein Archiv von Proben, mit denen die Quali-tät der Umwelt und gesundheitsrelevante Umwelteinflüsse auf den Menschen dokumentiert und bewertet werden. Neben einer großen Zahl von Umweltproben werden für die UPB jährlich Humanproben (24h-Urin, Vollblut und Blutplasma) von ca. 500 Studierenden in 4 Städten Deutschlands gewonnen. Diese Humanproben werden benötigt, um Veränderungen der umweltbedingten (Schad-)Stoffbelastung des Menschen im Laufe der Zeit verfolgen zu können. Die UPB bildet ein zentrales Element der Umweltbeobachtung in Deutschland. Sie liefert dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) eine wissenschaftliche Grundlage, um Maßnahmen im (gesundheitsbezogenen) Umwelt- und Naturschutz ergreifen und ihren Erfolg kontrollieren zu können. Der Betrieb der Umweltprobenbank ist in der Konzeption der Umweltprobenbank des Bundes verbindlich geregelt. Um ein hohes Maß an Qualitätssicherung zu erreichen, sind wesentliche Schritte von der Probenahme über den Probentransport, die Probenaufarbeitung bis zur Langzeitlagerung in Standardarbeitsanweisungen (englisch: Standard Operating Procedures, kurz: SOP) verbindlich festgelegt. . Für die UPB sind Blutplasma und Vollblutproben auf die im folgenden aufgeführten Elemente zu untersuchen. - Blei, Cadmium, Quecksilber und Mangan in Vollblut; - Kupfer, Selen und Zink in Blutplasma. . Pro Jahr sind jeweils maximal 520 Vollblut- und Blutplasmaproben zu untersuchen. . Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Kriterium der Vergabestelle: „other“
- Angemessene Arbeitsbedingungen
- Prozess-Innovation
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien nach WichtigkeitQualität
Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere Ausführungen zu allen geforderten Teilleistungen, Analysemethoden und QS-Maßnahmen) ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). . Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
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Brutto-Angebotspreis nach WichtigkeitPreis
Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Friedrich-Alexander-Univerität Erlangen, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin1 Veröffentlichung
- 06.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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