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Erstellung und Inbetriebnahme von mindestens 15 Stück Polleranlagen in Hamburg, Ersatzteillieferung und Bereitstellung einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung aller Polleranlagen
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH · Hamburg · Hamburg · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErstellung und Inbetriebnahme von mindestens 15 Stück Polleranlagen in Hamburg, Ersatzteillieferung und Bereitstellung einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung aller Polleranlagen🏆 Consel Group AG · Fahrweid
- Consel Group AG · Fahrweid
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Consel Group AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Sinne der Verkehrsberuhigung und einer autoarmen Innenstadt plant die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Installation von mindestens 15 automatisch versenkbaren Polleranlagen (POA) in verschiedenen Arealen und Straßenabschnitten in Hamburg. Der Auftraggeber Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) als Realisierungsträger der FHH ist u.a. für die Realisierung und den Betrieb der POA verantwortlich. Die in den Vergabeunterlagen benannten Ausführungszeiten sind zwingend zu beachten. Die vorliegende Ausschreibung umfasst in diesem Zusammenhang alle Leistungen zur: - Bereitstellung, Implementierung und Betreiben einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung im Zuge dieses RV neu erstellter Polleranlagen in Hamburg einschließlich der Softwarewartung, -Entstörung sowie Supportleistungen. - Lieferung, Bau und Inbetriebnahme von 15 Stück Polleranlagen sowie optional 25 Stück weitere Polleranlagen bestehend aus insgesamt 50 versenkbaren Pollern. - Anwenderschulung zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung der POA. - Anwenderschulungen zur Bedienung der Software - Ersatzteilversorgung über die erwartete Lebensdauer der POAs
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
„Zum Submissionstermin sind sämtliche Unterlagen gemäß Vergabebedingungen mit dem Bieterangebot über dtvp einzureichen. Nach erfolgter formalen und technischen Angebotsprüfung werden die wirtschaftlich aussichtsreichsten Angebote, die die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, aufgefordert ihr Konzept in einem persönlichen Termin am Standort des Auftraggebers oder per Teams-Videotermin dem Auftraggeber vorzustellen (maximal 2 Stunden). Die Konzeptvorstellung dient dem Auftraggeber dazu noch vorhandene Unklarheiten aufzuklären, sowie ggf. ein besseres Verständnis für die Umsetzung zu entwickeln. Der Termin findet voraussichtlich in der KW 31.2024 statt. Optionale Teststellung gemäß AzA Punkt 13: Die Teststellung stellt eine Ergänzung zur fachlichen Prüfung dar. Hierzu sind im Angebotschreiben Referenzanlagen zu benennen, erfolgt dieses nicht, behält sich der Auftraggeber vor das Angebot auszuschließen. Ob eine Teststellung durchgeführt wird, entscheidet der Auftraggeber während der fachlichen Angebotsprüfung. Diese kann erfolgen, wenn aufgrund der Papierlage Kriterien nicht eindeutig zu prüfen sind. Der Auftraggeber behält sich somit vor, eine Teststellung für die wirtschaftlich aussichtsreichsten Angebote durchzuführen. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Durchführung einer Teststellung und muss die aussagekräftige technische Dokumentation mit dem Angebot einreichen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt. Es wird anhand der nachfolgenden Wertungskriterien bewertet und gewichtet: 70 %Preis
Für die Angebotswertung wird der Preis, wie folgt in eine Prozentskala von 0 bis 700 summiert: - 700 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Gesamtsumme netto gemäß Angebotsschreiben) - 0 Prozent erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Prozent.
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Umsetzungskonzept 30 %Qualität
Mit dem Angebot ist ein Umsetzungskonzept in schriftlicher und ggf. grafischer Form einzureichen. Hier ist darzustellen, wie der Bieter den Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung umsetzt. Weiterhin ist auf folgende Fragen/Aspekte (erwartete Inhalte) in dem Konzept einzugehen. a. Durchführungskonzept: Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Bereithaltung und Bereitstellung der personellen Ressourcen und der Materialverfügbarkeit für den Bau von POAs mit Darstellung zum Vorgehen "Planung und Bau einer POA" b. Technisches Konzept: - Darstellung der Funktion Kollisionserfassung - Darstellung der Bedienoberflächen der PSW - Rollenkonzept - Wartungs- / Prüfkonzept Software Die maßgeblichen Wertungs- und Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung und Unterkriterien für die Bewertung sind ausführlich in der Anlage "06_Wertungs- und Zuschlagskriterien" aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Consel Group AG1 Veröffentlichung
- 24.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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