AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Auftragsänderung IT-Beratungsleistung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Amberg-Sulzbach, Amberg
- Veröffentlicht
- 23.12.2024
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Landkreis Amberg-Sulzbach ist Sachaufwandsträger des staatlichen Gesundheitsamts Amberg-Sulzbach als untere Gesundheitsbehörde. Um die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel in der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens zu beheben, hat der Bund das umfangreiche Förderprogramm "Digitales Gesundheitsamt 2025" aufgelegt. Um Fördermittel aus diesem Förderprogramm hat sich der Landkreis Amberg-Sulzbach beworben und einen Zuwendungsbescheid für Fördermittel erhalten. Das Förderprogramm besteht auf Grundlage von Mitteln aus der Europäischen Wiederaufbau- und Resilienz-Fazilität. Infolge einer ordnungsgemäßen EU-weiten Ausschreibung (Bekanntmachungsnummer 2023 /S 22 - 61828) hat die akdb.digitalfabriX GmbH (akdb) im Mai 2023 den Zuschlag für eine Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen erhalten. Unter die Rahmenvereinbarung fallen Einzelabrufe von Beratungsleistungen über die Erstellung einer Digitalisierungsstrategie, die Mitarbeiterbeteiligung, die Erstellung eines Schulungskonzepts und die Durchführung von Prozessworkshops, sowie weitere, im Zeitpunkt der Ausschreibung nicht konkret abschätzbare Beratungsleistungen umfassen. Die arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH (arf) ist als Subunternehmer der akdb bei der Ausführung von Einzelaufträgen aus der Rahmenvereinbarung tätig. Die akdb hat die arf bereits im Vergabeverfahren als Subunternehmer benannt. Deshalb hat der Landkreis die Eignung der arf bereits im vorgenannten Vergabeverfahren geprüft und bestätigt. Am 23.10.2024 hat die akdb dem Landkreis mitgeteilt, dass sie die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung künftig nicht mehr erfüllen will. Dies, weil die akdb die zuständige Beratungseinheit für den Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) aufgelöst habe. Die Auflösung der Beratungseinheit sei aus wirtschaftlichen Gründen unabdingbar gewesen. Die akdb empfiehlt die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf ihren Subunternehmer arf. Eine Fortführung des bisherigen Vertrags mit der akdb unter der Maßgabe, dass die geschuldeten Leistungen ausschließlich vom Subunternehmer arf erbracht werden, wünschen weder der Landkreis noch die akdb.
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 23.12.2024
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 02.01.2025 — abgelaufen
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH (Nürnberg)