AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 03:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6dc5f61d-9eb9-4e57-9ba9-8462c56b1df1/

Auftragsänderung IT-Beratungsleistung

Notice-ID: 6dc5f61d-9eb9-4e57-9ba9-8462c56b1df1 · Procedure-ID: 28effee8-8cda-4f8b-9d50-c63df40a4234

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Amberg-Sulzbach, Amberg
Veröffentlicht
23.12.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Amberg-Sulzbach ist Sachaufwandsträger des staatlichen Gesundheitsamts Amberg-Sulzbach als untere Gesundheitsbehörde. Um die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel in der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens zu beheben, hat der Bund das umfangreiche Förderprogramm "Digitales Gesundheitsamt 2025" aufgelegt. Um Fördermittel aus diesem Förderprogramm hat sich der Landkreis Amberg-Sulzbach beworben und einen Zuwendungsbescheid für Fördermittel erhalten. Das Förderprogramm besteht auf Grundlage von Mitteln aus der Europäischen Wiederaufbau- und Resilienz-Fazilität. Infolge einer ordnungsgemäßen EU-weiten Ausschreibung (Bekanntmachungsnummer 2023 /S 22 - 61828) hat die akdb.digitalfabriX GmbH (akdb) im Mai 2023 den Zuschlag für eine Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen erhalten. Unter die Rahmenvereinbarung fallen Einzelabrufe von Beratungsleistungen über die Erstellung einer Digitalisierungsstrategie, die Mitarbeiterbeteiligung, die Erstellung eines Schulungskonzepts und die Durchführung von Prozessworkshops, sowie weitere, im Zeitpunkt der Ausschreibung nicht konkret abschätzbare Beratungsleistungen umfassen. Die arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH (arf) ist als Subunternehmer der akdb bei der Ausführung von Einzelaufträgen aus der Rahmenvereinbarung tätig. Die akdb hat die arf bereits im Vergabeverfahren als Subunternehmer benannt. Deshalb hat der Landkreis die Eignung der arf bereits im vorgenannten Vergabeverfahren geprüft und bestätigt. Am 23.10.2024 hat die akdb dem Landkreis mitgeteilt, dass sie die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung künftig nicht mehr erfüllen will. Dies, weil die akdb die zuständige Beratungseinheit für den Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) aufgelöst habe. Die Auflösung der Beratungseinheit sei aus wirtschaftlichen Gründen unabdingbar gewesen. Die akdb empfiehlt die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf ihren Subunternehmer arf. Eine Fortführung des bisherigen Vertrags mit der akdb unter der Maßgabe, dass die geschuldeten Leistungen ausschließlich vom Subunternehmer arf erbracht werden, wünschen weder der Landkreis noch die akdb.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
23.12.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 02.01.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).