AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.05.2026 06:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6dca13cd-5347-4c2e-9ff4-7d35fcd51357/

Vergabe der technischen Betriebsführung

Notice-ID: 6dca13cd-5347-4c2e-9ff4-7d35fcd51357 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d454472065

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Güstrow GmbH, Güstrow
Veröffentlicht
19.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
90400000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Technische Betriebsführung der Kläranlage Parum der Barlachstadt Güstrow. Der Hauptgegenstand betrifft die Betriebsführung der Kläranlage Parum einschließlich Wartung und Instandhaltung, Klärschlamm- und Reststoffentsorgung, Durchführung von Eigenkontrollen, Haverie- und Störungsdienst, Bereitschaftsdienst, Störungsbeseitigung, Erarbeitung eines Investitions- und Instandhaltungskonzepts sowie Behandlung der Fäkalschlämme. Der Hauptgegenstand der Vergabe betrifft die technische Betriebsführung der Kläranlage Parum mit 60.000 Einwohnerwerten. Die Investitions- und Sanierungsleistungen, also die Anschaffungs- und Herstellungskosten und die damit verbundenen Finanzierungsausgaben werden vom Auftraggeber getragen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin, Mecklenburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).