AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121016686) · Abgerufen am 15.10.2026 15:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6dde7b7d-d5c7-4a81-ad54-30761bf5caed/

414 Neubau Straßenmeisterei Grande, Los 21 Materialboxen

Notice-ID: 6dde7b7d-d5c7-4a81-ad54-30761bf5caed · Procedure-ID: e5f8c8ca-9df1-43d5-b894-757895a05d37

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Standort Rendsburg, Rendsburg
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
03.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vollständige Ausführung der Stark- und Schwachstromanlagen für den Neubau einer Straßenmeisterei mit Betriebsgebäude und mehreren Hallen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Verteilungen, Beleuchtungs-, Sicherheits- und Datentechnik, Ladeinfrastruktur sowie Photovoltaikanlagen und Stromspeicher einschließlich Inbetriebnahme und Dokumentation.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.01.2027
Ende
23.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).