AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.06.2026 22:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6dec3e35-3b39-4999-9aba-2c65a9bafbb3/

Neubau Radwegebrücke Ursulinenbrücke - Generalplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Anlagen Verkehr

Notice-ID: 6dec3e35-3b39-4999-9aba-2c65a9bafbb3 · Procedure-ID: 53b20d45-7385-42ac-8083-2251aeec3d98

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Stammdaten

Auftraggeber
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veröffentlicht
17.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
332.551 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Ersatzneubau für die beim Ahrhochwasser 2021 zerstörten Radwegebrücke Ursulinenbrücke. Gegenstand des Vergabeverfahren sind die für den Neubau erforderlichen Generalplanungsleistungen aus den HOAI-Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1 bis 9), Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 6), Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1 bis 9) und Technische Ausrüstung (Beleuchtung, Leistungsphasen 1 bis 9). Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Besondere und zusätzliche gemäß Vertrag und nach Bedarf.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.11.2025
Ende
29.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
IB-MIEBACH Ingenieurbüro für Holzbau und Holzbrückenbau
Vertragsabschluss
06.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).