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Erfüllung von abfall- und straßenrechtlichen Pflichten der Landeshauptstadt Schwerin
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBehälterabfuhr und weitere Leistungen🏆 SAS Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH · Schwerin
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Los 2 VergebenSperrmüllabfuhr inkl. Verwertung🏆 SAS Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH · Schwerin
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Los 3 VergebenRestabfallverwertung🏆 Gollan Recycling GmbH · Rosenhagen
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Los 4 VergebenStraßenreinigung und Winterdienst🏆 ARGE Kommunale Dienstleistungen Schwerin Los 4 GbR · Schwerin
- ARGE Kommunale Dienstleistungen Schwerin Los 4 GbR · Schwerin
- Gollan Recycling GmbH · Rosenhagen
- SAS Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH · Schwerin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Los 1: Behälterabfuhr von Restabfall und PPK einschließlich Behältergestellung (auch Altpapierdepotcontainer) und -bewirtschaftung, zudem regelmäßige Ausschreibung der PPK-Verwertung sowie sonstige abfallwirtschaftliche Leistungen (Restabfalltransporte, Beseitigung von wilden Müllablagerungen, Reinigung der Wertstoffinseln, Leerung der öffentlichen Straßenpapierkörbe und Weiteres) - Los 2: Sperrmüll- und Elektroaltgeräteabfuhr auf Abruf inkl. Verwertung des Sperrmülls - Los 3: Restabfallverwertung - Los 4: Straßenreinigung und Winterdienstleistungen
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
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✏️ Änderung
Die Tabelle 17 enthält in der Spalte rechts irrtümlicherweise die Monats- und nicht die Jahresmengen. Zudem ist die Anzahl der Monatsmengen für den 14-täglichen Rhythmus nicht korrekt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 30.05.2024 Zuvor zurückgehaltene Informationen jetzt verfügbar · in TED EU + oev
- Frist 03.05.2024 Korrektur durch den Auftraggeber · in TED EU + oev
- Frist 03.05.2024 Die Tabelle 17 enthält in der Spalte rechts irrtümlicherweise die Monats- und nicht die Jahresmengen. Zudem ist die Anzahl der Monatsmengen für den 14-täglichen Rhythmus nicht korrekt. · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 91 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) ARGE Kommunale Dienstleistungen Schwerin Los 4 GbR · Gollan Recycling GmbH · SAS Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
- 29.08.2024 Korrektur durch den Auftraggeber · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 71 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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