AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 22:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6e0bb3b6-e73b-42dc-9dea-4e9832772761/

Neubau Grundschule Wellendingen - Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

Notice-ID: 6e0bb3b6-e73b-42dc-9dea-4e9832772761 · Procedure-ID: 82d29c50-e6fc-4517-aafa-60a16db8675a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wellendingen, Wellendingen
Veröffentlicht
20.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (UVgO)
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
249.207 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Süden von Wellendingen soll ein Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Mensa sowie Pausen- und Freiflächen (keine Sportanlagen) errichtet werden. Momentan wird mit folgenden Baukosten gerechnet: KG 300+400 ca. 8.6 Mio. € brutto, KG 500 ca. 800.000,- € brutto. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: 11.07.2024 - Baubeginn: März 2025 - Fertigstellung: Juli 2027 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

Vertragslaufzeit

Beginn
11.07.2024
Ende
01.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).