AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
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Stammdaten
- Auftraggeber
- Rostocker Straßenbahn AG, Rostock
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) beabsichtigt eine digitale Anwenderoberfläche zu schaffen, die im ersten Schritt den Mitarbeitenden im Fahr-, Werkstatt- und gewerblichen Dienst bessere Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten schafft. Im Gegensatz zu den Mitarbeitenden, die ihrer Tätigkeit vorwiegend am Schreibtisch nachgehen, ist für die benannten Mit-arbeitenden eine mobile und komfortable Lösung erforderlich. Daher soll eine Produktlösung für mobile Endgeräte mit Android-Betriebssystemen (zusätzlich Desktopversion) implementiert werden. Mit der Software sollen die Mitarbeitenden miteinander vernetzt werden. Es soll allen ermöglicht werden, durch die mobile Softwarelösung ortsunabhängig auf Informationen zuzugreifen. Das Ziel der Einführung ist, dass alle Mitarbeitenden der RSAG uneingeschränkt auf sämtliche Informationen des Unternehmens zugreifen und alle zur Verfügung stehenden Self-Services nutzen können. Ebenso sollen Standardschnittstellen zu weiteren Programmen eingebunden wer-den. Die Mobilapplikation soll in der Pilotphase zuerst durch die Mitarbeitenden im Fahrdienst, den Werkstätten sowie im Außendienst genutzt werden, welche einen Großteil der Belegschaft in der RSAG darstellen. Mit dem Go-Live soll die Mobilapplikation, sowie die Desktopversion, allen Mit-arbeitenden der RSAG per Microsoft Intune (Mobilapplikation) oder per Browserzugriff (Desktopversion) zur Verfügung gestellt werden können. Die Desktopversion soll dazu dienen, das bestehende Intranet-System ablösen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2026
- Ende
- 31.12.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.