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RV Global Mobility
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München · Bayern
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Beschreibung
Seit 2016 hilft das "Team Global Mobility" in der Generalverwaltung der MPG den einzelnen Instituten, Personalfälle mit Auslandsbezug abzuwickeln. Das Team Global Mobility berät die Institute in verschiedenen Rechtsgebieten sowie in der koordinativen und organisatorischen Abwicklung von grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen. Zur Unterstützung beauftragt das Team Ausland nach Bedarf einen externen Dienstleister. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die MPG bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze von MPG-Personal unterstützt. Der AN soll umfangreiche Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer effektiven organisatorischen Abwicklung von Personalfällen unter Beachtung der in- und ausländischen rechtlichen Aspekte inkl. einer durchzuführenden Gehaltsabrechnung erbringen. D.h. er soll insbesondere im lokalen Recht des Einsatzortes beraten und außergerichtlich vertreten sowie die Gehaltsabrechnung vornehmen, und zwar sowohl wenn deutsches und lokales Recht gilt, als auch wenn nur lokales Recht gilt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: - Beratung im Arbeitsrecht, - Beratung im Ausländerrecht, - Beratung im Aufenthaltsrecht, - Beratung im Arbeitsgenehmigungsrecht, - Beratung im Steuerrecht, - Beratung im Sozialversicherungsrecht, - Gehaltsabrechnungen bei zeitgleicher und/oder kombinierter Abrechnung in Deutschland und im Ausland. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Max-Planck-Gesellschaft sucht einen erfahrenen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Dieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die MPG bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze von MPG-Personal unterstützt. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesichert.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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einfache Richtwertmethode 100 %Kosten
vgl. Anlage E.1_Zuschlagskriterien
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Partnerschaftsregistereintragung. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist /sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Eignungsanforderung
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Partnerschaftsregistereintragung. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist /sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn mit folgender Deckung nachweisen: Personen und Sachschäden mind. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr), Vermögensschäden mind. 3 Mio. EUR (2-fach maximiert) oder spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Eignungsanforderung
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen Angaben zu ihrem Gesamtjahresumsatz/spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens machen. Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters eine Eigenerklärung über die in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2023-2025) erzielten Umsätze des Unternehmens (§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 2 VgV), aufgeteilt auf den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "Global Mobility (grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze)".
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Eignungsanforderung
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen Angaben zu ihrem Gesamtjahresumsatz/spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens machen. Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters eine Eigenerklärung über die in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2023-2025) erzielten Umsätze des Unternehmens (§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 2 VgV), aufgeteilt auf den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "Global Mobility (grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze)".
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) muss Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten machen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Die benannten Referenzen müssen den folgenden Anforderungen genügen (=Mindestanforderung). Verlangt wird die Vorlage von mindestens einer (1) Unternehmensreferenz, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar ist und den nachstehenden Anforderungen genügt: Der prägende Teil der Leistungserbringung muss in den letzten fünf Jahren (ab Bekanntmachung dieses Verfahrens) erbracht worden sein. Liegt der Start der Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Für die benannte Referenz muss gelten (=Mindestanforderung): Bei der referenzierten Leistung muss es sich um Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen handeln, der Referenzauftrag muss mindestens 24 Monate abdecken, wobei mind. zwölf (12) Monate im Referenzzeitraum liegen. Der vom Referenznehmer erbrachte eigene Leistungsanteil muss durchschnittlich mindestens 500.000 EUR (netto) p.a. betragen (ohne Payroll-Abwicklung, ohne Fremdauslagen). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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Nachunternehmer-Anteil
Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung im Hinblick auf diesen Aspekt der Erlaubnis zur Berufsausübung verleiht) muss/müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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