AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 21:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6e53d346-8f2a-462e-a461-dceb37514838/

BIM-Planung der Lph 1-4 und Opt. Lph 5-7 Vst. - 2 Lose Diesenbach/Wutzlhofen

Notice-ID: 6e53d346-8f2a-462e-a461-dceb37514838 · Procedure-ID: a7d70662-0021-4fd0-9474-369125d27f73

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
15.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Planung der Lph 1-4 und Lph 5-7 Optional. Inhalt des Projektes ist der Neubau der Verkehrsstationen mit 2 Außenbahnsteige in Wutzelhofen und Diesenbach. Diese Haltepunkte liegen auf der Strecke 5860. Die Vergabe wird in die Lose Diesenbach (Los 1) und Wutzlhofen (Los 2) unterteilt. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungsbilder; - Leistungsbild Technische Ausrüstung - Leistungsbild TWP Ingenieurbauwerk - Leistungsbild OPL Ingenieurbauwerk - Leistungsbild Verkehrsanlagen

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.07.2024
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
12.07.2024
Zuschlagsentscheidung
02.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).