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Freiwilligen Feuerwehren des Amtsbereiches Stavenhagen
Stadt StavenhagenAmt Stavenhagen · Stavenhagen · Mecklenburg-Vorpommern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
In den letzten 3 Jahren wurde die technische Ausrüstungen über einen Rahmenvertrag beschafft. Diese Rahmenvereinbarung regelte die Preise für die Jahre 2023-2025. Dieser Vertrag ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Der Rahmenvertrag wird Bedingungen über Preis, Lieferung, Leistungsverzeichnis, Einhaltung von Produktstandards, Zahlungsweise, u.s.w. enthalten. Aufgrund der Planungssicherheit durch feststehende Preise, sowie einem geringerem Verwaltungsaufwand schreiben wir erneut einen Rahmenvertrag aus. Somit ist es möglich über den gesamten Zeitraum der 4 Jahre (05/2026-04/2030) Ausrüstung zu beschaffen, wenn sie tatsächlich benötigt wird.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von technischer Ausrüstung für die Freiwilligen Feuerwehren des Amtsbereiches Stavenhagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Auf das wirtschaftlichste Angebot, wird der Zuschlag erteilt. 100 %Preis
100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Zur Bestätigung der Erklärung werden vorgelegt: Gewerbeanmeldung Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. - Registereintragungen und Nachweis über Zulässigkeit des Bewerbers oder Bieters.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (Mittels Dritterklärung)
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Weiterhin wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorgelegt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Nachweis von drei Referenzen, dass diese ausgeschriebene Leistung in diesem Umfang bereits getätigt worden ist.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 04.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 20 Tage nach Fristende
Auftragnehmer G.B.S. Handelsgesellschaft mbHAuftragsvolumen (Rahmen) 530.000 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 489 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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