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Nordhäuser Straße 2. BA - Komplexer Tiefbau
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle · Erfurt · Thüringen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Nordhäuser Straße 2.BA LT03 Wasserversorgung - Erdbauleistungen für Leitungsverlegung und Leitungsrückbau ca. 54 m - Gleisquerung Schutzrohr DN 400 St in geschlossener Bauweise ca. 1 St LT04 Stromversorgung - Erdbauleistungen für Leitungsverlegung ca. 50 m - Gleisquerung Leerrohr DN/OD 160 in geschlossener Bauweise ca. 4 St LT07 Straßenbeleuchtung - Beleuchtungspunkte demontieren ca. 11 St - Beleuchtungspunkte LPH 10-12 m, mit Erdarbeiten u. Kabelverlegung ca. 5 St - Leuchten auf Abspannmasten Stadtbahn montiert, erneuern ca. 11 St - Beleuchtungspunkte LPH 5 m, mit Erdarbeiten u. Kabelverlegung ca. 16 St - Gleisquerungen 1 x Schutzrohr DN/OD 110, geschlossener Bauweise ca. 3 St LT08 Straßenbau - Asphaltoberbau aufnehmen ca. 10.800 m2 - Betontragschicht aufnehmen unter Asphalt aufnehmen ca. 3.000 m2 - Natursteinpflasterdecke unter Asphalt aufnehmen ca. 900 m2 - Rinnenplatten und Rinnenpflaster B 0,30-0,50 m aufnehmen ca. 895 m - Rinnen Rinnenpflaster, zweizeilig herst. ca. 615 m - Bordsteine aufnehmen, H-/R-Bordsteine aus Beton setzen ca. 2.525 m - Überschüssigen Baustoff aufnehmen ca. 4.200 t - Schottertragschicht als Bodenaustausch einbauen ca. 2.200 t - Frostschutzschicht als Profilausgleich ca. 3. 300 t - Unterlage für vollgebundenen Oberbau mit Bindemittel verbessern ca. 10.800 m2 - Asphalttragschicht AC 32 T S herst. Bk3,2 [50/70//50/80VL], 26 cm ca. 10.800 m2 - Asphaltbinder AC 16 BS herst. Bk3,2 RmB G 20/60-55 NTA, 6 cm ca. 10.800 m2 - Splittmastixasphalt SMA 8 S herst. Bk3, RmB G 20/60-55 NTA, 4 cm ca. 10.800 m2 - einschließlich Fahrbahnmarkierung und Beschilderung herstellen - Betonnebenflächen entsiegeln, Vegetationstragschichten herst ca. 680 m2 - Ersatzhaltestellen Stadtbahn barrierefrei umbauen ca. 2 St - Straßenabläufe aus Beton mit Anschlussleitung erneuern ca. 50 St - Setzen von Schachtabdeckungen ca. 30 St - Schächte ausbauen bzw. erneuern DU bis 1,00 m / T 2,00 bis 4,00 m ca. 4 St LT09 Tiefbau Lichtsig
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den 2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen: > Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen > Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden > Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen > Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht > Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. > Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: > Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. > Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist > Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. > Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. > Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. > Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen > Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Die Bescheinigungen (Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen) umfassen die folgenden Angaben: > drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme, Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hier durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung > Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal > Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer > rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) > Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist > Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt > Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz > Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei präqualifizierten Unternehmen sind für die benannten anderen Unternehmen keine Unterlagen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden nur bei begründeten Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder die EEE, mitunter ergänzt durch die Bescheinigungen zuständiger Stellen nachgefordert. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 14.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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