AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Zweibrücken Justizvollzugsanstalt, Mutter-Kind-Einrichtung mit sozialtherapeutischer Abteilung, Neubau, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 6 und 8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung, Kaiserslautern
- Veröffentlicht
- 03.11.2023
- Frist (Submission)
- 05.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen folgende Planungsleistungen gem. HOAI 2021, Fachplanung Technische Ausrüstung Teil 4 Abschnitt 2 Anlagengruppen 1.1.1, 1.1.2, 1.1.3, 1.1.6 und 1.1.8. . Es sind die Leistungsphasen 2-9 gem. § 53 HOAI (Aufgrund von Eigenleistung in Teilbereichen Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen) zu erbringen. Neben den Grundleistungen sind insbesondere folgende Besonderen Leistungen zu erbringen: -Mitwirken beim Erstellen und der Fortschreibung eines Raumbuches (Versorgungstechnischer Teil) -Zuarbeit zum Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen . Mit Vertragsschluss werden nur Leistungen der LPH 2 beauftragt. Die weiteren Leistungen sollen bei Fortsetzung der Baumaßnahme stufenweise beauftragt (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht. .
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 MONTHS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.