AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY54J7/documents) · Abgerufen am 13.08.2026 19:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6ed072a1-28cf-4a1e-a6da-b69cacc50ec2/

TNW_Markt Plößberg_Konzeptvergabe_Freizeitanlage am Großen Weiher

Notice-ID: 6ed072a1-28cf-4a1e-a6da-b69cacc50ec2 · Procedure-ID: b184d059-618a-4aa0-8cc2-9253e61090ba

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Plößberg, Plößberg
Veröffentlicht
29.01.2025
Frist (Submission)
21.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
70000000 — Immobiliendienstleistungen
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Marktgemeinde Plößberg ist Eigentümerin eines Grundstücks mit einer Fläche von ca. 22.000 m², unmittelbar gelegen am nordwestlichen Rand eines ca. 14 ha großen Badegewässers "Großer Weiher." . Dieses Grundstück war die letzten 20 Jahre zur Nutzung als Campingplatz verpachtet. Der Pachtvertrag ist beendet, der Campingplatz nicht mehr in Betrieb. . Die Marktgemeinde Plößberg verkauft oder verpachtet dieses Grundstück an einen Investor, der sich zu verpflichten hat, auf diesem Gelände ein Konzept zu realisieren, das eine touristische Attraktion mit Übernachtungsmöglichkeit und gastronomischem Angebot darstellt und auch einen Mehrwert für die einheimische Bevölkerung beinhaltet.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).