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13TEI03089 Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, Optionen Lph3+4
DB Station & Service AG · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Generalplanung für den Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Lph 1+2 und Optionen Lph 3+4:Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, TGA-Planung, Schallschutz/Bauakustik, Thermische Bauphysik,Planung Freianlagen, Fassadenplanung, Brandschutz
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18 Veröffentlichungen
- 21.04.2026 NT123 Das Erarbeiten der gestalterisch relevanten Leitdetails Objektplanung (inkl. Fassade) und Kunstlichtplanung Randbau Nord (RBN) auf Basis der vorliegenden konsolidierten Entwurfsplanung ist Grundlage für das Wettbewerbsverfahren. Die Erarbeitung der Leitdetailplanung RBN für die Objektplanung und Kunstlichplanung inkl. Fassadenplanung erfolgt teilweise abgeleitet aus dem BIM-Modell, teilweise werden diese unabhängig des Modells als 2D-Pläne (PDF) konstruiert. // NT124 Die unmittelbar bevorstehende Ausschreibung der weiteren Planungs- und Bauleistungen für den Randbau Nord, zunächst für die ZHM 07, erfordert die Begleitung des Vergabeprozesses zur Sicherstellung der gewünschten Ausführungs- und Gestaltungsqualität im Sinne des Wettbewerbsverfahrens und aufbauend auf der konsolidierten Entwurfsplanung vom 21 . 1 1.2025. Der GP soll Unterstützend mitwirken bei der Vergabe und deren Vorbereitung, in der Form von Gegenlesen und Prüfen der durch Dritte erstellten Ausschreibungsunterlagen, sowohl für die Vergabe weiterer Planungs- als auch Bauleistungen. Hauptaugenmerk soll auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung, den gestalterischen Entwurfszielen und der gewünschten Ausführungs- und Gestaltungsqualität und ggf. Unterbreiten von konstruktiven Verbesserungsvorschlägen liegen. // NT125 Die aktuelle Ausführungsplanung Dritter für das Projekt Neubau 2. SBSS (uPVA) umfasst Gebäudeteile, die auch als bauliche Basis des Pojekts NEG dienen. Um sicherzustellen, dass diese Planung, die nicht Gegenstand des obigen Vertrags ist, trotzdem mit konsolidierten Entwurfsplanung zum NEG kongruent ist, ist die Prüfung dieser Ausführungsplanung Dritter auf Übereinstimmung mit der EP NEG notwendig und auch aus Sicht sowohl des AG als auch des AN erforderlich. // NT127 Die Präzisierung der Aufgabenstellung sieht ausschließlich die Analyse der Bereiche vor den Shopfassaden in der Querbahnsteighalle in der Ebene EO vor. Die nun gegenständige Zusätzliche Variante zur energetischen Strömungssimulation für Wndgeschwindigkeiten sowie Untersuchungen von bauphysikalischen und anlagenspezifische Optimierungen soll eine Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Mieteinheiten östlich des Querbahnsteigs ermitteln. Die konkreten Nutzungsmöglichkeiten im sogenannten "Markt im Bahnhof' in Abhängigkeit zu verschiedenen klimatischen Gegebenheiten sind zu untersuchen und zu dokumentieren. Ziel ist, dass unter Berücksichtigung aller zu beachtende Prämissen, die am besten geeignete bauliche Lösung gewählt wird. // NT129 Durch einen geänderten Bauablauf am Verkehrsknoten HBF München wird der RBN vorgezogen zum restlichen Teil des NEG ausgeführt. Durch den provisorischen Zugang der ZHM 07 und der noch nicht vorhandenen Technikzentralen im späteren Hauptempfangsgebäude (HEG), kann der RBN noch nicht, wie ursprünglich geplant, direkt im Endzustand errichtet werden. Er muss als freistehendes, weitestgehend autarkes (und dabei so nah am am Endzustand wie möglich) erstes aufgehendes Gebäudeteil des Neubaus Empfangsgebäude (NEG) errichtet werden. // NT130 Die Brandschutzplanung für den Gebäudeteil RBN als Interim erfolgt in Abstimmung mit IB Endreß BSK ZHM 07, 1. SBSS und „Mantelbrandschutzkonzept Bauzwischenzustände" (KK) mit Schwerpunkt der Betrachtung auf den Ebenen E-1 bis E+O und Berücksichtigung des sog. Crashdeck und der Strominsel auf dem bestehenden Aufzugsbauwerk Vorplatz Nord und Mitbetrachtung der erforderlichen (Interims-) Anlagentechnik für den Stand-Alone-Betrieb. Da der Generalplaner das übergeordnete Planungswissen und die Gesamtverantwortung für die planerische Entwicklung des NEG innehat, ist ausschließlich er in der Lage, die Stand Alone Variante als Interimslösung und damit inkludiert das Brandschutzkonzept gesamtheitlich und widerspruchsfrei zu bewerten. Kein weiterer Beteiligter verfügt über die vollständige Projektsicht und den Zugriff auf alle projektrelevanten Informationen. aktuell
- 18.02.2026 NT 122 Die Leistungen bauen unmittelbar auf der vom bestehenden Auftragnehmer erstellten EP auf und erfordern detaillierte Kenntnisse der planerischen Entscheidungen, Varianten, Randbedingungen und Abstimmungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde umfangreiche Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Klärungsaufwände erfordern, wodurch Qualitäts- und Terminrisiken auf dem kritischen Pfad entstehen würden. Die Einbindung eines Dritten wäre mit zusätzlichen Schnittstellen, Doppelprüfungen und Haftungsabgrenzungen verbunden und würde zu Mehrkosten sowie zeitlichen Verzögerungen führen. Dies stünde im Wderspruch zum Wirtschaftlichkeitsgebot und gefährdete die rechtzeitige Sicherstellung der prüffähigen EP. Die zusätzlichen Leistungen sind daher erforderlich, um die Prüffähigkeit und Qualität der EP abzusichern, den kritischen Terminpfad der 2. SBSS zu gewährleisten und kosten- sowie terminrelevante Risiken in der weiteren Projektabwicklung zu vermeiden.
- 21.01.2026 NT 120 Aufgrund der besonderen technischen und betrieblichen Komplexität des Bauwerks (u. a. enge Schnittstellen zwischen Hochbau, TGA und bahnbetrieblichen Anlagen) sowie der erhöhten Anforderungen der prüfenden Stellen (z. B. hinsichtlich Nachweisführung, Vollständigkeit und eindeutiger Leistungsabgrenzung) ist eine frühzeitige, vertiefte Qualitätssicherung der Planung erforderlich, die über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgeht.
- 15.01.2026 118 Für die Realisierung des Fassadenmodells auf dem Grundstück Völckerstr. 5 ist ein Antrag auf Baugenehmigung bei der Landeshauptstadt eingereicht worden. Der Bauantrag vom 14.03.2019 wurde seinerzeit antragsgemäß auf die Dauer von 5 Jahren genehmigt. Die Genehmigung ist zwischenzeitlich abgelaufen und muss verlängert werden, da das Bemusterungsgebäude (Mock-up) planungsbegleitend noch länger benötigt wird. Um alle relevanten Informationen für die Behörten bereitzustellen und eine positive Entscheidung zu ermöglichen war Auer und Weber sowohl für die erste Genehmigung als auch für die Verlängerung mit den zuständigen Behörden bereits im Austausch, ein Wechsel des AN´s ist zur minimierung der Zusatzkosten und aus Zeitlichen Gründen dringend auszuschließend. Die Lokalbaukommission (LBK) fordert nun die Erstellung eines neuen Antrags. Der AN ist bereits mit der LBK in Kontakt gewesen und kennt die Vorgaben der LBK um den Aufwand minimal zu halten. 119 Die aktuelle Ausführungsplanung Dritter für das Projekt Neubau 2. SBSS (uPVA) umfasst Gebäudeteile, die auch als bauliche Basis des Pojekts NEG dienen. Um sicherzustellen, dass diese Planung, die nicht Gegenstand des obigen Vertrags ist, trotzdem mit konsolidierten Entwurfsplanung zum NEG kongruent ist, ist die Prüfung dieser Ausführungsplanung Dritter auf Übereinstimmung mit der EP NEG notwendig und auch aus Sicht sowohl des AG als auch des AN erforderlich.
- 13.01.2026 117 Der Anlagenverantwortliche hat die verbindliche Anwendung der RiL 804 explizit angeordnet. Daraus folgt gemäß RIL 804.1101A07 Punkt 6, dass die Inspektionsanweisung frühzeitig, spätestens während der Entwurfsplanung, zu erstellen ist. Aufgrund des erhöhten technischen Detailgrads, der detaillierten Kenntnis des Bauwerks und der statischen, konstruktiven und tragwerksplanerischen Zusammenhänge, stellt dies einen nicht im Ursprungslieferumfang enthaltenen, zusätzlichen Leistungsumfang dar. Insbesondere bei Projekten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen (Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Dauerhaftigkeit) und erheblicher Projektkenntnis ist eine Vergabe an Dritte wirtschaftlich und inhaltlich nicht vertretbar.
- 27.10.2025 116 Die Festlegung der Bündelung und Anzahl der Switches und Porst ist für die Infrastruktur bzw. ITK-Planung notwendig und generell erforderlich um eine W-LAN Versorgung nach aktuellen Richtlinien sicherstellen zu können. Die Planung der passiven WLAN-Infrastruktur stellt eine koordinierte Schnittstelle zwischen der Ausleuchtungsplanung (durch DB Systel) und der Gesamtheit der ITK-Planung (durch den Generalplaner) dar. Die von DB Systel erstellte Ausleuchtungsplanung auf Basis der Entwurfsunterlagen von Auer und Weber markiert die sinnvollen Standorte für Access Points in sämtlichen Ebenen des NEG. Die weiterführende Integration der Planung der aktiven Komponenten in die bestehende ITK-Planung soll mit Gegenstand diesen Nachtrags durch den Generalplaner erfolgen.
- 20.10.2025 Die Strömungssimulation ermöglicht die detaillierte Analyse von Strömungsvorgängen im 3D-Modell. Neben der eigentlichen Luftströmung können mit der Simulation auch Wärme- und Stofftransportvorgänge betrachtet werden. Als Ergebnis erhält man in räumlicher Auflösung Aussagen zu Raumlufttemperaturen, Strömungsgeschwindigkeiten, Oberflächentemperaturen, Energieströmen und Stoffkonzentrationen im Rechengebiet. Daraufhin kann unter Berücksichtigung aller zu beachtender Prämissen, die am besten geeignete bauliche Lösung gewählt werden. Und die Nutzungsmöglichkeiten eines "Markt im Bahnhof" Analysiert werden.
- 13.10.2025 126 Gemäß Ril 800.0130A04 sowie EBA-Richtlinie "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG" sind entlang von Schienenwege Rettungswege anzulegen. Die Erstellung eines Rettungswegekonzepts ist zwingend erforderlich, damit insbesondere Feuerwehr, Katastrophen-schutz, Landratsamt und AIM (Anlagen- und Instandhaltungsmanage-ment der DB InfraGO) die notwendigen Informationen im Notfall zur Verfügung haben. Im Rahmen der Entwurfsplanung (aus dem Jahr 2017) wurden drei Übersichtslagepläne des Rettungswegkonzepts von MIC erstellt. Diese Pläne basieren auf dem damaligen Planungsstand und berücksichtigen entsprechend nicht die baulich ausgeführten Gegebenheiten nach dem Bau der Gleise. Im Zuge der Bautätigkeiten haben sich zahlreiche Änderungen ergeben, wie z. B. zusätzliche Rettungstüren in den SSW, zusätzliche Einschränkungen oder der Wegfall eines Wandbereiches bei der SSW Schliengen. Daher ist es erforderlich, die Pläne des Rettungswegkonzepts entsprechend der aktuellen IST-Situation anzupassen und die endgültige Bestandsplanung zu erstellen. Die Anpassungen umfassen insbesondere die Aktualisierung der Positionen und Öffnungsrichtungen bei Türe, die Ergänzung bzw. Korrektur der Wegeführung und Zufahrten entsprechend der realisierten Situation, die Eintragung der tatsächlich umgesetzten Höhenbeschränkungen, die Vereinheitlichung der Zeichnungen und die Darstellung der Rettungswege im Gleisbereich in allen drei Plänen. Der AN ist über den Hauptvertrag bereits mit den Planungsleistungen für den gesamten PfA 9.0 beauftragt. Er hat die Ortskenntnis und die gesamte bisherige Planung inkl. Rettungswegekonzept in der EP durchgeführt. Er ist sofort arbeitsfähig. Der Mehraufwand durch einen neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig. Da ein zweiter AN keinerlei Vorkenntnisse hätte und sich erst vollständig in die vorliegende Planung einarbeiten müsste, müsste dieser Einarbeitungsaufwand zusätzlich vergütet werden. Auch bei der Projektleitung würden dadurch erhebliche Mehraufwendungen entstehen (u.a. durch zusätzliche Besprechungen, etc.). Entsprechend würden durch den Wechsel des AN beträchtliche Synergieeffekte, die durch einheitliche Leistungsdurch-führung und Leistungsbetreuung entstehen, verloren gehen.
- 11.09.2025 114: Es sind 5 weitere Simulation der Evakuierung der Bauzwischenzustände der Gleishalle, unter Berücksichtigung der anzusetzenden Personenzahl für die mit der Projektleitung der DB InfraGO abgestimmten Bauzwischenzustände, zu erstellen. Die zusätzliche Leistung bezieht sich auf weitere und zusätzlich geforderte Simulationen, über die ursprünglich angebotenen und bereits erbrachten 6 Szenarien, hinaus-Aus technischen Gründen sind die Evakuierungsnachweise der Gleishalle eng mit dem Gesamtcharakter des Hauptauftrags verzahnt, so hat der Planer bereits die Evakuierungsnachweise des NEG in seinem HV.
- 09.09.2025 Der AN soll nun eine Machbarkeitsstudie zur Umnutzung des Bereichs, der bislang für städtisches Fahrradparken vorgesehen war (HEG, Ebene E-1) erarbeiten. Ziel der Studie ist es, die Umsetzbarkeit der in beiliegender Skizze vorgeschlagenen Anpassungen zu prüfen und erste planerische Ansätze zu entwickeln. Im Speziellen soll geklärt werden, ob Treppenhäuser und Aufzuge der bisherigen Nutzung Fahrradparken entfallen können, ob die Retailflächen in dieser Größe möglich sind (Personenstrom, Brandschutz) und ob die geänderte Verkehrsflächenführung in Bezug auf die Entfluchtung zulässig ist.
- 08.09.2025 Die Abschätzung erfolgt überschlägig mittels Handrechnung nach DIN 5647, ergänzt durch ein vereinfachtes Modell im Simulationsprogramm crowd:it. Die beschriebene Leistung wird aufgrund einer erst jetzt an die Planer herangetragenen Forderung der BD München und des EBA erforderlich und war trotz Sorgfalt des Auftraggebers nicht vorhersehbar. Aus technischen Gründen ist die Abschätzung der max. Personenzahl der Gleishalle eng mit dem Gesamtcharakter des Hauptauftrags verzahnt. Es erfolgten bereits eine Vielzahl von Abstimmungen mit der Branddirektion und dem EBA, so dass die nun erforderliche Berechnung der Personenzahl für den absehbaren Erfolg des Gesamtcharakters, des positiven Bescheids notwendig ist.
- 01.09.2025 Ziel der Akustiksimulation ist die Ermittlung der für die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen (z.B. DIN EN IEC 60268-16:2021-10, DIN EN 60489/VDE 0828) notwendigen Nachhallzeiten und Sprachverständlichkeit unter Berücksichtigung der erforderlichen Eigenschaften von Wand-, Decken- und Bodenflächen, die entweder vorgegeben oder zu definieren sind. Darüber hinaus wird ein mögliches Einsparpotenzial in der Planung hinsichtlich der Auswahl und Anzahl der Lautsprecher aufgezeigt (ohne kostentechnische Bewertung). Simulieren der akustischen Gegebenheiten als Basis zur Auslegung der Sprachalarmierungsanlage (SAA) für ausgewählte, zusätzliche Bereiche des Neubau des Hauptbahnhofs. Für die Querpassage wurde eine Simulation im Jahr 2021 bereits durchgeführt. Aufgrund von Grundrissänderungen muss diese jedoch angepasst werden, dabei ist die aktuelle DIN VDE 0833-4 einzuhalten.
- 06.08.2025 Die bislang verwendeten A2-Planköpfe sollen durch die bestehenden A0-Planköpfe ersetzt werden, da es bauherrenseitig keine separate Vorlage für das Format A2 gibt. Der derzeitige Plankopf im Format DIN A0, der am 25.03.2025 auf Dalux hochgeladen wurde, kann zur Verwendung für das Format DIN A2 bzw. DIN A3 bestätigt werden. Da es bauherrnseitig keine freigegebene Vorlage für das Format DIN A3 gibt, werden DIN A3 Pläne auf DIN A2 umgesetzt.
- 05.08.2025 Es gilt zu überprüfen, ob die Planung des Ersatzbauwerks/Zugangsbauwerks oder das Höhenzugangskonzept angepasst werden müssen. Versuchsweise wird die Verschiebung der Aufstellflächen und zeichnerische Darstellung der Erreichbarkeit der zu wartenden und zu reinigenden Fassadenflächen Überprüft. Der GP NEG soll überprüfen, ob mit dem Höhenzugangskonzept auf der Ostseite des NEG, insbesondere mit den Aufstellflächen der Hubsteiger, auf das geplante Ersatzbauwerk der SWM reagiert werden kann, um eine ggf. erforderliche Anpassung des Höhenzugangskonzepts mit den dazugehörigen Formalitäten zu umgehen. Eine Kostenübernahmeerklärung von Seiten SWM zur planerischen Klärung einer Überlagerung der Aufstellflächen NEG mit einer Bike&Ride-Anlage liegt vor.
- 03.07.2025 U.a. Erzeugen von Schnitten auf Basis des aktuellen BIM-Modells und Bereitstellung für Dritte, Teilnahme an Strategiebesprechungen, Klärung und Beantwortung von Fragen aus dem Verfahren. Aufgrund, neuer und konkreter Anforderungen des EBA sind Änderungen und Tekturen der Planfeststellungsunterlagen IGL erforderlich. Zur Erzielung des Planfeststellungsbeschlusses PFA 2 sind neue und konkrete Anforderungen des EBA, die Querpassage und das Fahrradparken in die Planfeststellungsunterlage IGL zu integrieren.
- 03.06.2025 NT 103 Für die Realisierung des Fassadenmodells auf dem Grundstück Völckerstr. 5 ist ein Antrag auf Baugenehmigung bei der Landeshauptstadt eingereicht worden. Der Bauantrag vom 14.03.2019 wurde seinerzeit antragsgemäß auf die Dauer von 5 Jahren genehmigt. Die Genehmigung ist zwischenzeitlich abgelaufen und muss verlängert werden, da das Bemusterungsgebäude (Mock-up) planungsbegleitend noch länger benötigt wird. Um alle relevanten Informationen für die Behörten bereitzustellen und eine positive Entscheidung zu ermöglichen war Auer und Weber sowohl für die erste Genehmigung als auch für die Verlängerung mit den zuständigen Behörden bereits im Austausch, ein Wechsel des AN´s ist zur minimierung der Zusatzkosten und aus Zeitlichen Gründen dringend auszuschließend. NT 105 Für das Projekt NEG und auch den RBN ist nur eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, keine Ersatzbeleuchtung. Weil für das Projekt 1. SBSS (Hbf, uPVA) Fluchtwege zum Teil durch den RBN geführt werden, wird für diese innerhalb des NEG verlaufenden Flucht- und Rettungswege auch eine Ersatzbeleuchtung nach Ril 813.0503 erforderlich. Ergänzende Planung der Ersatzbeleuchtung für die Flucht- und Rettungswege der 1. SBSS, die durch den Randbau Nord (RBN) des Neubaus Empfangsgebäude (NEG) geführt werden mit Berücksichtigung und aufbauend auf dem bereits geplanten übergeordneten Lichtkonzept und der ELT-Planung beim NEG.
- 12.05.2025 98 - Um eine RIL-konforme Planungslösung finden zu können, müssen alternative Planungsansätze untersucht werden. Insgesamt sollen 13 Szenarien in der aktualisierten Personenstromanalyse durchgeführt werden. Die zusätzlichen Szenarien für den Endzustand müssen in eine bereits vorhandene Personenstromplanung integriert werden. Diese Szeanrien müssen mit den selben Prämissen der bestehenden Simulation angefertigt und die abgestimmten Auswertungsparameter müssen konsequent angewandt werden, ansonsten ist keine gesamthaft valide Personenstrom-Analyse möglich. Da die benutzte Simulationssoftware durch die Firma Accu:rate entwickelt wurde, ist es nicht möglich, die Simulation durch eine andere Firma weiterführen zu lassen.
- 14.05.2024 90 - Es handelt sich um zwingend notwendige (behördlich veranlasste) Anpassungen aus dem Genehmigungsverfahren PFA2, welche durch den Antragssteller, respektive dessen Planer, zu berücksichtigen sind. Die hauptvertragliche Genehmigungsplanung bleibt im Geamtcharakter und Leistungssoll unverändert weiter geschuldet
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