Bauleistungen inkl. ausführungsvorbereitender Planungsleistungen für die schlüsselfertige Sanierung und Aufstockung von 6 Mehrfamilienhäusern in der Ludwig-Beck-Straße, 56076 Koblenz - VOEK 144-25
Bauleistungen inkl. ausführungsvorbereitender Planungsleistungen für die schlüsselfertige Sanierung und Aufstockung von 6 Mehrfamilienhäusern in der Ludwig-Beck-Straße, 56076 Koblenz
🏆 Goldbeck Südwest GmbH · Koblenz
Auftragnehmer
Goldbeck Südwest GmbH · Koblenz
Zuschlagswert18.501.508 €
Eingegangene Angebote2
Zuschlagsdatum22.12.2025
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Projektbeschreibung: Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion Koblenz – als Auftraggeberin beabsichtigt an verschiedenen Standorten durch Nachverdichtungsmaßnahmen von eigens gehaltenen Wohnsiedlungen neuen Wohnraum zu schaffen. Konkret betrifft dies hier die nachfolgend beschriebene Liegenschaft in der Stadt Koblenz (Bundesland Rheinland-Pfalz) im Stadtteil Pfaffendorfer Höhe. Das Projekt unterliegt innerhalb der BImA während der Planungs- und Bauphase primär der Sparte Portfoliomanagement. In Bezug auf die Inbetriebnahme der Gebäude und Außenanlagen sowie Mieterangelegenheiten ist die Sparte Wohnen integriert. Das Projekt wurde im Kontext der Wohnraumoffensive als „Leuchtturmprojekt“ eingestuft. Es befindet sich sowohl im Fokus der lokalen Öffentlichkeit als auch in dem der kommunalpolitischen Landschaft. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat sich dazu entschieden, die in ihrem Eigentum befindlichen 2-stöckigen Wohngebäude auf der Pfaffendorfer Höhe in Koblenz um ein weiteres Vollgeschoss aufzustocken und die Bestandsbauten gleichzeitig einer Kernsanierung zu unterziehen. Die Freianlagen sollen in diesem Zuge ebenfalls neu angelegt und auf den heutigen Standard modernisiert und ergänzt werden. Dies soll in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Diese Ausschreibung umfasst den Bauabschnitt 01 (BA 01) und behandelt die Gebäude und Außenflächen der Ludwig-Beck-Straße.
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Leistungsgegenstand: Diese Ausschreibung umfasst sämtliche Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen, die für die schlüssel-, funktions- und bezugsfertige Errichtung der Gebäude und der Freianlagen gemäß der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) erforderlich sind. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungsphasen 1-4 bereits von dem von der Auftraggeberin eingebundenen Generalplaner erbracht wurden. Die Planung der Freianlagen erfolg
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📅 Laufzeit endet am 31.05.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Bauleistungen inkl. ausführungsvorbereitender Planungsleistungen für die schlüsselfertige Sanierung und Aufstockung von 6 Mehrfamilienhäusern in der Ludwig-Beck-Straße, 56076 Koblenz
Unterkriterium: Herstellungskosten (Teilgewichtung: 55,0 Punkte)
Unterkriterium: Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum (Teilgewichtung: 5 Punkte)
siehe Vergabeunterlagen Anlagen A-04 und A-04.160 Pkt.
Preis
Preis
Folgende Kriterien einschl. Unterkriterien werden gemäß der in Anlage A-04.1 der Vergabeunterlagen beschriebenen Bewertungsmatrix bewertet und gewichtet:
Bauliche Umsetzung der Sanierung- und Aufstockungsmaßnahme (Teilgew.: 15 Pkt.), Bauzeit (Teilgew.: 15 Pkt) und Baustellenabwicklung (Teilgew.:10 Pkt.)40 Pkt.
Qualität
schriftliches Projektkonzept, siehe Vergabeunterlagen Anlagen A-04 und A-04.1
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Historischer Durchschnitt aus 381.460 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.853 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: