AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121016018) · Abgerufen am 27.10.2026 22:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6ee5aa02-9b41-4949-aa94-6b2842d86728/

Rahmenvertrag Druckerzeugnisse für den Schleswig-Holsteinischen Landtag

Notice-ID: 6ee5aa02-9b41-4949-aa94-6b2842d86728 · Procedure-ID: 3d217198-01c0-4dbc-be42-839788684572

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch Schleswig-Holsteinischer Landtag endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Kiel
Veröffentlicht
18.08.2026
Frist (Submission)
21.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22000000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätztes Rahmen-Volumen
400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Vielzahl von Publikationen (Faltblätter, Broschüren und Handbücher) als Drucksachen zur Verfügung. Darüber hinaus werden Klappkarten, Visitenkarten, Ansteckschilder, Briefpapier und Briefumschläge benötigt. Zur Deckung dieses Bedarfes ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag abzuschließen.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.10.2026
Ende
29.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).