AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für die NAH.SH GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Schleswig-Holstein - vertreten durch NAH.SH, Kiel
- Veröffentlicht
- 29.04.2024
- Frist (Submission)
- 30.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79413000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 9.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Bieter erbringt Kommunikations- und Strategiedienstleistungen für die NAH.SH GmbH. Die Aufgabe besteht in der strategischen Beratung der NAH.SH GmbH mit Bezug zu Kommunikationsmaßnahmen und weiterführenden Fragen. Diese strategische Beratung kann von dem Auftragnehmer selbst oder mit Hilfe eines Subunternehmers erbracht werden. Der Auftragnehmer oder sein Subunternehmer sollte in der Lage sein, im Rahmen dieser strategischen Beratung kleinere Marktforschungsaufträge zu übernehmen sowie Workshops und generelle unternehmensberatende Tätigkeiten durchzuführen. In Bezug auf die Kommunikationsdienstleistungen besteht die Aufgabe in der Ausarbeitung der jährlichen kreativen Grundausrichtung und Kommunikationsleitlinie der NAH.SH GmbH im Bereich der Basis-/Imagekampagne, Absatzwerbung und Verkaufsförderung. Die dafür benötigten unterschiedlichen Kommunikationsmittel, -instrumente und -maßnahmen sind zu entwickeln, abzustimmen, umzusetzen und zu kontrollieren, um so eine effiziente Gesamtkommunikation für den Nahverkehr in Schleswig-Holstein zu erreichen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT), Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.