AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6f1186b1-b2a7-4979-b50b-dfb83f2a650e/

Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrssicherheit - Durchführung einer Bauwerksuntersuchung mit Erweiterung zur Begutachtung der geologisch-statischen Bodenbeschaffenheit inkl. Gründung und eines Monitorings für die UNESCO Welterbestätte „Schlösser Augustusburg und Falkenlust“ in Brühl - Schloss Augustusburg -

Notice-ID: 6f1186b1-b2a7-4979-b50b-dfb83f2a650e · Procedure-ID: d789c0ab-8e11-4109-a421-36c1780b06f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD), Düsseldorf
Veröffentlicht
14.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Zuschlagswert
508.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) ist verantwortlich für die Betreuung und Erhaltung von Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, wie z.B. die UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl. Die bedeutende Schlossanlage – Schloss Augustusburg – zeigt lokal Schäden, deren Ursachen und tatsächlicher Umfang das MHKBD bisher nicht eindeutig abklären konnte. Unter anderem wurden am Prunktreppenhaus von Balthasar Neumann, das zu den triumphalsten Raumkunstwerken seiner Art im 18. Jahrhundert zählt, Verformungen (Absenkungen) und Klaffungen, namentlich am oberen Abschluss der äußeren Läufe, beobachtet. Dies lässt vermuten, dass die Gründe hierfür unter anderem in der Bodenbeschaffenheit im Untergrund des Schlosses liegen könnten. Schloss Augustusburg wurde vor 300 Jahren auf den Ruinen einer ehemaligen Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert, die sich seinerzeit in einem Sumpfgebiet befand, als sogenannter Pfahlbau errichtet. Pfahlgründungen sind notwendig vulnerabel bei Grundwasserschwankungen. Die Rheinregulierungen des späten 19. Jahrhunderts wie auch der Einfluss nahegelegener Kohlebergbaumaßnahmen dürfte auch im Bereich Brühl zur Veränderung der Stände geführt haben. Das Gründungsfundament besteht anhand der vorliegenden Kenntnisse wenigstens zu Teilen aus Holzpfählen. Die möglichen Auswirkungen von Grundwasserveränderungen, Veränderungen der Bodenbeschaffenheit (beispielsweise Trockenlegung des Feuchtgebiets), Erschütterungen durch Sanierungstätigkeiten, seismische Bewegungen (Erdbebengebiet der Zone 3) und Zerstörungen durch Bombeneinschläge im Zweiten Weltkrieg auf die Gründung des Schlosses wurden nie untersucht. Die Schlösser Brühl gehören zu den wichtigsten kulturellen Schätzen der Menschheit und sind seit 1984 UNESCO-Welterbe. Als Vertragsstaat des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) ist die Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt von UNESCO-Weltkulturerbestätten und deren außergewöhnlichem universtellen Wert „Outstanding Universal Value (OUV)“ verpflichtet. Die darauf ausgerichteten Gesetze zum Schutz von Kultur- und Naturerbe sind in Deutschland überwiegend der Kompetenz der Länder zugeordnet. Das Land Nordrhein-Westfalen ist als Eigentümer verpflichtet, gemäß §§ 7 und 37 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sein baukulturelles Erbe zu schützen und zu unterhalten. Der Denkmalschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des MHKBD. Im Marmor des Prunktreppenhauses von Schloss Augustusburg zeigen sich bereits deutliche Risse, die darauf hindeuten, dass die Standsicherheit des Bauwerks wenigstens in Teilen gefährdet sein könnte. Um ein umfassendes Bild der Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen des Schlosses Augustusburg zu erhalten, benötigt das MHKBD ein vollständiges und umfassendes Gutachten, welches die genannten Punkte untersucht. Darüber hinaus benötigt das MHKBD die Leistungen eines geologisch-statischen Gutachters, der den Baugrund mitsamt der Gründung des Schlosses Augustusburg untersucht und ein vollständiges Bild über den Zustand der Pfahlgründung der ehemaligen Wasserburg liefert. Ziel dieser weiteren Untersuchungen ist es, ein umfassendes Bild zur Verkehrssicherheit des Schlosses Augustusburg zu erlangen. Zur Erstellung der geologisch-statischen Gutachten und der damit einhergehenden Bodenuntersuchungen muss der Auftragnehmer den Zustand der Gebäudesubstanz mit allen technisch zur Verfügung stehenden Mitteln untersuchen. Schwerpunk der Untersuchungen soll hierbei die Verkehrssicherheit sein. Das Gutachten muss zudem die Besonderheiten der Holzpfahlgründung sowie die Auswirkungen von Bomben und Artillerietreffern aus dem zweiten Weltkrieg berücksichtigen. Das MHKBD beabsichtigt, die Kayser+Böttges Ingenieure und Architekten GmbH (im Folgenden: Kayser+Böttges) mit der Erstellung der Gutachten zur Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen sowie des geologisch-statischen Gutachtens zu beauftragen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 14.04.2026 (3 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 24.04.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 29.04.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).