AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 00:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6f3ac4dc-ab43-4a04-83ce-6c30307cda2a/

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen

Notice-ID: 6f3ac4dc-ab43-4a04-83ce-6c30307cda2a · Procedure-ID: 3c9e77f1-1a0c-4529-8fe3-d62dc434a402

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Stammdaten

Auftraggeber
Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter, Magdeburg
Veröffentlicht
10.11.2023
Frist (Submission)
13.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39112000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen. Ausführungsort sind die jeweiligen Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. 5 - Auslieferungsverzeichnis). Die Vertragslaufzeit umfasst 01.05.2024-31.12.2027. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Alle weiteren Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2024
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
140 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).