AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 07:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6f425801-e7a8-4860-a966-b7e350e9dfe4/

Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen Lph1-3 und 5-9 gem. § 39 HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3, 5-6, bes. Leistungen Lph 8 gemäß § 47 HOAI

Notice-ID: 6f425801-e7a8-4860-a966-b7e350e9dfe4 · Procedure-ID: 937d7b77-0a83-407a-a9b2-3834fe95d67d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat, München
Veröffentlicht
31.10.2024
Frist (Submission)
03.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die LHM beabsichtigt Baumpflanzungen im Bereich der Münchner Fußgängerzonen. Das Baureferat hat anhand einer rein technischen Machbarkeitsstudie die grundsätzlichen Potentiale zur Pflanzung von Bäumen in allen Straßen der Münchner Fußgängerzonen durch ein anerkanntes Ingenieurbüro erstellen lassen. Im Ergebnis wurden Flächen für etwa 150 aus technischer und funktionaler Sicht realisierbare Baumstandorte ermittelt. Mit dem Beschluss des Bauausschusses "Ausstattung der Fußgängerzone und der Sommerstraßen" (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11934) vom 30.04.2024 soll nun eine vertiefte Untersuchung erstellt werden, um die tatsächliche Realisierbarkeit der einzelnen Baumstandorte, den Aufwand und die Kosten zu ermitteln. Dabei sind Aspekte wie Gestaltung, Denkmalschutz und sonstige Betroffenheiten und Stakeholder (z.B. CityPartner) zu berücksichtigen. Ebenso ist der Bezirksausschuss einzubeziehen. Das Baureferat beabsichtigt, die vertiefte Untersuchung dem Stadtrat vorzustellen und gleichzeitig einen ersten Realisierungsabschnitt zur Projektgenehmigung vorzulegen. Es besteht die Absicht, alle weiteren Realisierungsabschnitte sukzessive dem Stadtrat vorzulegen. Der Umgriff der Gesamtmaßnahme ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Dabei können Baumpflanzungen innerhalb des „Planungsumgriffs Baumpflanzungen“ (ca. 6,7 ha) vorgesehen werden. Der darüber hinaus gehende „Betrachtungsraum“ (ca. 2,1 ha) ist zwar Teil der vorgeschalteten Machbarkeitsstudie, steht jedoch nicht für Baumpflanzungen im Zuge des vorliegenden Planungsauftrags zur Verfügung. Im Zuge der Ausarbeitung des Stadtbaumkonzepts und der anschließenden Realisierung sollen keine gesamten Straßenzüge umgeplant werden, sondern die Baumpflanzungen in die bestehenden Straßenräume integriert werden. Die Aufteilung der Honorare erfolgt zwischen Objektplanung Verkehrsanlage und Freianlage nach dem Prinzip der horizontalen Teilung. Die Objektplanung Freianlage wird dabei bis inkl. der Leistungsphase 3 für die Oberflächen inkl. Belagsflächen (Decken) vergütet, für die Leistungsphasen 5 und 6 für die Oberflächen ohne Belagsflächen inkl. Sonderausstattungen, für die Leistungsphasen 7 bis 9 für die Oberflächen ohne Belagsflächen ohne Sonderausstattungen sowie für Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 5, 6 und 8 für Belagsflächen inkl. Standardausstattungen. Die Objektplanung Verkehrsanlage wird dabei bis inkl. der Leistungsphase 5 für den Unter- und Oberbau vergütet, für die Leistungsphase 6 für den Unterbau, Oberbau, Oberflächenbefestigung ohne Vegetation und für die Leistungsphase 8 für den Unterbau, Oberbau, Oberflächenbefestigung und Ausstattungen ohne Vegetation.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.01.2025
Ende
31.12.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).