AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 03:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6f5f536b-0e26-4380-9dcf-bc968746e978/

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)

Notice-ID: 6f5f536b-0e26-4380-9dcf-bc968746e978 · Procedure-ID: 083e1f03-988e-4201-ab44-0f7dfa693161

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin
Veröffentlicht
30.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79810000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) 1. Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) - Maximales Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung in Höhe von 1.200.000,00 € ohne Umsatzsteuer 2. Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (HV), die Staatsbibliothek zu Berlin (SBB), das Geheime Staatsarchiv (GStA), das Ibero-Amerikanische Institut (IAI) und das Staatliche Institut für Musikforschung (SIM) - Maximales Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung in Höhe von 260.000,00 € ohne Umsatzsteuer

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).