AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RMZL/documents) · Abgerufen am 01.08.2026 21:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6f6c0774-680f-4411-90cd-fb48a5103d65/

B 3, OU Celle, Apfelweg, Anschüttung Ce 14

Notice-ID: 6f6c0774-680f-4411-90cd-fb48a5103d65 · Procedure-ID: 07373916-2180-4cd2-bcf4-90a722bc002c

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Verden, Verden
Veröffentlicht
08.05.2025
Frist (Submission)
12.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.696.610 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Verden beabsichtigt im Zuge der geplanten Verlegung der Bundesstraße 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis südöstlich Celle (B 214) den bestehenden Apfelweg zwischen Station 21+000 und 21+600 umzuverlegen und durch die Anbindung eines Dammkörpers an das neu hergestellte Bauwerk Ce 14 über die Trasse der geplanten B3 zu führen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2025
Ende
19.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).