AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vermögensverwaltungsmandat Los 1: Staatsanleihen EUR, nachhaltig Los 2: Unternehmensanleihen EUR, nachhaltig Los 3: Staatsanleihen Welt, nachhaltig Los 4: Unternehmensanleihen Welt, nachhaltig Los 5: Staatsanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig Los 6: Unternehmensanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 16.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 66000000 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,5 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in zwei vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds). Der Brocken-Fonds besteht aus zehn Segmenten, welche jeweils von spezialisierten Vermögensverwaltern bewirtschaftet werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas Securities Services S.C.A. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 20 verschiedene Vermögen des Landes in den Brocken-Fonds investiert. Die größten Anleger sind die „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und der „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“. Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das Geldvermögen des „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ wird thesaurierend angelegt. Es dient dazu, künftige Versorgungs- und Beihilfeausgaben des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung. Es wird je Los ein Vermögensverwaltungsmandat vergeben. Los 1 Staatsanleihen EUR, nachhaltig - Startvolumen (ca.) Total EUR 285 Mio. Los 2 Unternehmensanleihen EUR, nachhaltig - Startvolumen (ca.) Total EUR 285 Mio. Los 3 Staatsanleihen Welt, nachhaltig - Startvolumen (ca.) Total EUR 350 Mio. Los 4 Unternehmensanleihen Welt, nachhaltig - Startvolumen (ca.) Total EUR 350 Mio. Los 5 Staatsanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig - Startvolumen (ca.) TotalEUR 150 Mio. Los 6 Unternehmensanleihen Emerging Markets HC, nachhaltig - Startvolumen (ca.) TotalTotal EUR 150 Mio. Die Vergabe erfolgt losweise, Teilnahmeanträge/Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Allgemeinen und wenn ein Unternehmen in der Lage ist, mehrere Strategien für das Mandat anzubieten, sollte nur eine Strategie angeboten werden, wobei es die im Hinblick auf die Anlagerichtlinien und die Investitionspolitik des Auftrags am besten geeignete Strategie ist. Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf Anlagerichtlinien Lose 1 - 6.pdf“ verwiesen. Die Vertragsunterlagen mit den dazugehörigen Anlagen und die Fragebögen für die Angebotswertung werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Lose
6 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2026
- Ende
- 30.06.2031
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.