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Realisierung der Südspange
Gewässerzweckverband Isenach Eckbach · Lambsheim · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
BA1 Rohrvortrieb und Teilgewässerausbau
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 %Preis
Preis 100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Wolff & Müller + Fa. Braumann ARGE Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG/Fa. BraumannZuschlagswert 3.793.181 €2 Veröffentlichungen
- 07.12.2025 Nachtrag zur Maßnahme Südspange Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Südspange“ ergab sich die Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen, die im ursprünglichen Bauhauptvertrag nicht vorgesehen waren. Diese Leistungen mussten gemäß VOB/B als Nachträge beauftragt werden. Die Änderungen stützen sich auf die einschlägigen Bestimmungen der europäischen Vergaberichtlinien: • Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU Wirtschaftliche und technische Gründe • Die zusätzlichen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits vergebenen Bauarbeiten und sind technisch nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer ausführbar. • Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen, technischen Risiken und Verzögerungen im Bauablauf führen. • Die Integration der Nachträge in die laufenden Arbeiten ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Gesamtmaßnahme sicherzustellen. Vermeidung von Unannehmlichkeiten und Zusatzkosten • Ein Auftragnehmerwechsel würde zu beträchtlichen Mehrkosten führen, da bereits eingerichtete Baustelleneinrichtungen, Bauabläufe und Koordinationsstrukturen erneut aufgebaut werden müssten. • Zudem bestünde die Gefahr von zeitlichen Verzögerungen, die die Gesamtfertigstellung der Maßnahme erheblich beeinträchtigen würden. • Die Beauftragung des ursprünglichen Auftragnehmers gewährleistet eine wirtschaftliche und technisch einwandfreie Umsetzung der zusätzlichen Leistungen. aktuell
- 07.12.2025 Original-Veröffentlichung
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