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Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Anlage zur Mechanisch-biologischen Behandlung (MBA) für die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL)
EBL - Entsorgungsbetriebe Lübeck · Lübeck · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Anlage zur Mechanisch-biologischen Behandlung (MBA) für die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL)🏆 iba GmbH · Hannover
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) betreiben am Standort der Deponie Niemark eine Anlage zur mechanisch-biologischen Behandlung (MBA) von Restabfällen und Mitverarbeitung von Bioabfällen sowie ein Biomassewerk (BMW) zur Behandlung von Grünabfällen und Reststoffen (insbesondere Gärreste) aus der Bioabfallbehandlung. Neben anderen Maßnahmen ist eine Erweiterung der Kapazitäten für die Restabfallbehandlung (von 50.000 auf 90.000 Mg/a) angestrebt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für dieses Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Restabfall-Linie der Anlage zur Mechanisch-biologischen Behandlung (MBA).
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📅 Laufzeit endet am 31.05.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Kreislaufwirtschaft
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 50 %Kosten
Bewertet werden das angebotene Gesamthonorar für die Erbringung der Grundleistungen und der besonderen Leistungen und Stundensätze für die Erbringung zusätzlicher Leistungen auf Auftrag des Auftraggebers. Es wird auf den mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Leitfaden verwiesen.
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Konzeptionelle Herangehensweise 40 %Qualität
Bewertet wird das von den Bietern mit dem Angebot beizubringende Durchführungskonzept. Es wird auf den mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Leitfaden verwiesen.
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Bietergespräch/-präsentation 10 %Qualität
Bewertet wird das Bietergespräch/-präsentation. Es wird auf den mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Leitfaden verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 115 Tage nach Fristende
Auftragnehmer iba GmbH1 Veröffentlichung
- 24.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.278 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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