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Erwerbungsdienstleistungen Kunst
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) · Dresden · Sachsen · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 13.11.2026, 08:00 Uhr (noch 32 Tage)
Beschreibung
Die SLUB Dresden schreibt "Erwerbungsdienstleistungen Kunst" für fünf Jahre aus.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind Erwerbungsdienstleistungen im Bereich Kunst.
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung.
Die Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) sucht Erwerbungsdienstleistungen im Bereich Kunst für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen: 30 %Kosten
Rabatte
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Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen: 20 %Qualität
Umfang, Qualität
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Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer Erwerbungsprozesse 20 %Qualität
Expertise, Qualifikation
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Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen: 30 %Kosten
Rabatte
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Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen: 20 %Qualität
Umfang,Qualität
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Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer Erwerbungsprozesse 20 %Qualität
Expertise, Qualifikation
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Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen: 20 %Qualität
Umfang, Qualität
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Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer Erwerbungsprozesse 20 %Qualität
Expertise, Qualifikation
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Literatur, die der Buchpreisbindung unterliegt: Anwendung des "Gesetzes über die Preisbindung der Bücher" in seiner aktuell geltenden Fassung, insbesondere Ausschöpfung der vom Gesetz vorgesehenen Rabattmöglichkeiten und Leistungen 10 %Kosten
Rabatte
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Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen 30 %Kosten
Rabatte
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Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen 20 %Qualität
Umfang, Qualität
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Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer Erwerbungsprozesse 20 %Qualität
Expertise, Qualifikation
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Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen 30 %Kosten
Rabatte
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Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen 20 %Qualität
Umfang,Qualität
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Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer Erwerbungsprozesse 20 %Qualität
Expertise, Qualifikation
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Literatur, die nicht der Buchpreisbindung unterliegt: Rabatte, zusätzliche Leistungen, Bearbeitungspauschalen 30 %Kosten
Rabatte
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Umfang und Qualität der angegebenen Referenzen 20 %Qualität
Umfang, Qualität
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Expertise und Qualifikation bei der Umsetzung und Unterstützung bibliothekarischer Erwerbungsprozesse 20 %Qualität
Expertise, Qualifikation
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 32 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 13.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 70 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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