AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Projektträgerschaft des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Bereich „Künstliche Intelligenz“
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Berlin
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Frist (Submission)
- 15.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 73200000 — Forschung und Entwicklung
- Branche
- Bildung & Forschung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der das zuständige Fachreferat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Förderaufgaben im Bereich „Softwaretechnologien, Künstliche Intelligenz (KI)“ unterstützt. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung des Fachreferates bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien, Beratung von Förderinteressierten und Antragstellern, Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und der Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen und Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen bei der Mitwirkung bei der Konzeption von Förderaktivitäten auf dem Gebiet der KI sowie zur Stärkung der Entwicklungs- und Produktionsfähigkeiten für Software am Standort Deutschland. Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiede-nen Förderprogramme und Aktivitäten verbleiben im BMFTR. Der PT ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des BMFTR gebunden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 16 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.