Vergeben IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Microsoft Unified Enterprise Support 2025-2026

Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Kamenz · Sachsen · Landesbehörde

Vergabe-Ergebnis

Microsoft Deutschland GmbH

Auftragnehmer

Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 16.12.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Im Bereich der Landesverwaltung Sachsen wird zum Großteil Software des Herstellers Microsoft eingesetzt. Dieser Umfang bezieht sich auf Client- und Serverkomponenten im Front- und Backendbereich gleichermaßen. Die Software stellt die Infrastrukturgrundlage für alle angeschlossenen System (Fachverfahren, etc.) dar. Diese kritische Infrastruktur muss entsprechend sicher betrieben und gewartet werden. Dabei ist eine Herstellerunterstützung im Bereich des pro- und reaktiven Supports unbedingt notwendig. Weiterhin müssen regelmäßige Überprüfungen eines sicheren und stabilen Betriebs durchgeführt werden. Auch diese Überprüfungen sollten durch den Hersteller der Software selbst erbracht werden, da nur der Hersteller die entsprechenden Parameter und Abhängigkeiten im großen Enterprise-Umgebung bewerten und beurteilen kann und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen kann. Für die laufende, qualitativ hochwertige Unterstützung zu Microsoft-Produkten für den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID), das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF), die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) und den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) soll ein 1-Jahres-Vertrag über Unified Enterprise Support Unterstützung geschlossen werden.

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📅 Laufzeit endet am 30.11.2026

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Preis 100 %

    Bruttogesamtpreis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Microsoft Deutschland GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 09.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.169 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.604 €
Oberes Quartil 2.506.196 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer SID 2025-27 DR
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Standort Kamenz, Sachsen
Veröffentlicht 09.01.2026
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche)
Erfüllungsort Kamenz
Laufzeit 01.12.2025 – 30.11.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Microsoft Deutschland GmbH · München

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Microsoft Deutschland GmbH
Vertrag 16.12.2025

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 64.519 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.594 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Kamenz

✉ vergabestelle@sid.sachsen.de
☎ +4935132645101