AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Betrieb eines Recyclinghofes für die Stadt Neumünster

Notice-ID: 6fb88254-0e5f-459f-a070-7fbb9a285ce1 · Procedure-ID: b93f58d9-72be-4ca2-ae91-8c21d04f91b5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neumünster, Neumünster
Veröffentlicht
20.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90511300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
794.400 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der öffentlich-rechtliche Entsorger der Stadt Neumünster (Technisches Betriebszentrum) ist nach § 3 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG) und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unter anderem zu einer höchstmöglichen stofflichen bzw. energetischen Verwertung der ihm überlassenen Abfälle verpflichtet. Im Rahmen der Entsorgungspflichten erfasst das TBZ verschiedene überlassungspflichtige Abfallfraktionen auf den dezentralen Sammelplätzen im Stadtgebiet. Der Recyclinghof des TBZ in der Niebüller Straße, Neumünster kann jedoch mangels Flächenangebot nicht alle Dienstleistungen anbieten. Die Stadt Neumünster sucht daher eine/n Betreiber/in für einen weiteren Recyclinghof in der unten vorgegebenen Örtlichkeit, auf dem neben Privatpersonen mit PKW auch Kunden mit Anhänger sowie Gewerbekunden aus Neumünster Abfälle zur Verwertung und Beseitigung anliefern können. Die Stadt Neumünster beauftragt den Auftragnehmer nach Maßgabe des KrWG die von privaten Haushalten und dem Kleingewerbe aus der Stadt Neumünster im Bring-System überlassenen Abfälle stofflich zu verwerten bzw. zur Gewinnung von Energie (energetische Verwertung) zu nutzen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MBA Neumünster GmbH
Vertragsabschluss
15.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).