AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Universitätsklinikum Münster - 3800_15_606 Brandschutzsanierung BT A/D - 606-G72 BT A+D Wärmeversorgungsanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Münster, Münster
- Veröffentlicht
- 03.11.2023
- Frist (Submission)
- 05.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45315000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Projekt betrifft den Umbau des Bestandes am Zentralklinikum nach dessen Erweiterung. Mit Ende der Baumaßnahme soll ein einheitlich durchgehender Baukörper entstehen. Die Grundfläche des Gesamtbaukörpers beträgt ca. 7500 m2. Dieser teilt sich ungefähr hälftig in Neubau und Umbau des Bestandes. Die hier zu erbringenden Leistungen des AN betreffen Arbeiten am Bauabschnitt Umbau Bestand Bauteil A und D. Die Ebene 01 ist die Erdgeschossebene. Arbeiten sind in den Ebenen E01 bis E06 auszuführen. Der Baustellenbereich befindet sich an den Fassaden auf der Nord- und Südseite. Zentrale Anlagen Heizung: Kompaktverteiler 60 kW 1 St, Kompaktverteiler 35 kW 2 St, Plattenwärmetauscher 14 kW 1 St, Plattenwärmetauscher 12 kW 2 St; Zentrale Anlagen Kälte: Kompaktverteiler 60 kW 2 St, Kompaktverteiler 35 kW 1 St Plattenwärmetauscher 24 kW 1 St, Plattenwärmetauscher 15 kW 2 St; Wärmeverteilnetz: Rohrleitungen Stahl schwarz DN15 - DN 50 ca. 3000 m; Kälteverteilnetz: Rohrleitungen Stahl schwarz DN15 - DN 100 ca. 3000 m, Hocheffizienz-Nassläufer-Pumpe DN 32 6 St, Hocheffizienz-Nassläufer-Pumpe DN 40 6 St; Raumheizflächen: Heizkörper ca. 70 St, Heiz- & Kühldecke 850 m2, Umluftkühlgeräte 8 St,
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.