AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.04.2026 23:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6ff2f013-2d9d-4ef8-aa75-c3da4935ca1e/

Stadt Wegberg, Vergabe Generalplanung Sanierung Erich Kästner Grundschule & Turnhalle der Schule am Grenzlandring

Notice-ID: 6ff2f013-2d9d-4ef8-aa75-c3da4935ca1e · Procedure-ID: 113d4a1a-e971-4d26-a94d-e123ab765a9e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wegberg, Wegberg
Veröffentlicht
03.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Wegberg beabsichtigt die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die umfassende bauliche, funktionale und energetische Sanierung der Erich-Kästner-Grundschule Wegberg einschließlich Erweiterungen, Interimsschule sowie der Neustrukturierung des OGS-Bereichs sowie für die Kernsanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung nach HOAI einschließlich bauphysikalischer Nachweise und ergänzender planerischer Leistungen. Die Planungen basieren auf vorliegenden Machbarkeitsstudien und werden stufenweise beauftragt.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.03.2026
Ende
15.07.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).