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Moraltpark in Bad Tölz - infrastrukturelles - und technisches Facility Management, 2 Lose
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
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Die Berlinovo Immobiliengesellschaft mbH ist ein landeseigenes Unternehmen der Stadt Berlin. Die berlinovo hat die Aufgabe als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB, studentische Apartments, Seniorenwohnheime, Flüchtlingsunterkünfte und weitere Wohnmöglichkeiten mit sozialer Nutzung zu errichten und zu bewirtschaften. Die Berlinovo Wohnimmobiliengesellschaft mbH (berlinovo) beschafft für die Theseus Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – Dritter IBV-Immobilienfonds für Deutschland – Linkstraße 10, 10785 Berlin, die späterer Auftraggeber der Leistung sein wird. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen des Facility Managements für das Objekt der berlinovo Moraltpark (Einkaufszentrum) Lenggrieser Str. 48, 50/Moraltpark 1 a-h in 83646 Bad Tölz. Kennziffern des Objekts: • Baujahr: 1998=Moraltpark.1a-h/1999=Lenggrieser Str. 58/2000=Lenggrieser Str. 50 • Nutzung: Handel/Einkaufszentrum • Geschosse: 3 • Grundstücksfläche: ca. 30.618 m² (lt. Grundbuch) • Nettogrundfläche: ca.16.416,1 m² (M1a-h) + 100,3 m²(L48) + 526,60 m²(L50) m² =17.043 m² (lt. Energieausweis) • Mietflächen MF/G-1: ca. 20.444 m² (lt. Flächenaufmaß) • Leerstandsflächen: 574 m² (Stand per 08.10.2025) • Stellplätze: 398 als Außenstellplätze davon 32 Euromaster (siehe Extraplan) außerhalb dieser Ausschreibung Zeitplan Dienstleistung: Beginn Implementierungsphase: 15.05.2026 Ende Implementierungsphase/Beginn Regelbetrieb: 01.07.2026 Die berlinovo beabsichtigt die Beschaffung der Leistungen in zwei Losen: • Los 1: Technisches Facility Management (412-25-VV-GE-1) • Los 2: Infrastrukturelles Facility Management (412-25-VV-GE-2) Einzelheiten sind dem Vertrag B01_Lxund seinen Anlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung C01_Lx, dem Preis- Leistungsverzeichnis D01_Lx und deren jeweiligen Anlagen) zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Terminänderung
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für infrastrukturelles und technisches Facility Management für das Einkaufszentrum Moraltpark in Bad Tölz, aufgeteilt in zwei Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen o EUR 5,0 Mio. für Personen und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Erklärung des Bewerbers zu seinen Umsätzen (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (qualifizierte Prognose).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: • Vergleichbare Leistungen (am Maßstab von Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) in Gewerbeobjekten • Bezeichnung und Anschrift des Objekts • Objektgröße muss mindestens 10.000,00 qm BGF aufweisen • Vertragsende nicht vor 2020 • Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners (Abteilung) beim AG Als mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar versteht die berlinovo insbesondere Leistungen für: • Einkaufs-, Fachmarkt- und Nahversorgungszentren • Ärztehäuser und Kliniken • Büro-, Wohn- und Geschäftshäuser • Spezialimmobilien wie Logistik, Hotel und Baumarkt/ Versammlungsstätten • Verkaufsstätten Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist ferner die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungsphasen bzw. Leistungen für unterschiedliche Baufelder). Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden: • 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz-Projekt erreicht werden: • Multi-Tenant-Objekt (5 Punkte) • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (3 Punkte) • Verkaufsstätten/Versammlungsstätten (nur 1 Kreuz) o Verkaufsstätten nach Landesbauordnung (2 Punkte) o Versammlungsstätten nach Landesbauordnung (2 Punkte) o Verkaufsstätten und Versammlungsstätten zusammen in einer Referenz (5 Punkte) • BGF des Referenzobjekts (nur 1 Kreuz) o größer als 15.000 qm = 1 Punkt o größer als 20.000 qm = 2 Punkte Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: • Vergleichbare Leistungen (am Maßstab von Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) in Gewerbeobjekten • Bezeichnung und Anschrift des Objekts • Objektgröße muss mindestens 10.000,00 qm BGF aufweisen • Vertragsende nicht vor 2020 • Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners (Abteilung) beim AG Als mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar versteht die berlinovo insbesondere Leistungen für: • Einkaufs-, Fachmarkt- und Nahversorgungszentren • Ärztehäuser und Kliniken • Büro-, Wohn- und Geschäftshäuser • Spezialimmobilien wie Logistik, Hotel und Baumarkt/ Versammlungsstätten • Verkaufsstätten Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist ferner die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungsphasen bzw. Leistungen für unterschiedliche Baufelder). Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden: • 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz-Projekt erreicht werden: • Multi-Tenant-Objekt (5 Punkte) • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (3 Punkte) • Verkaufsstätten/Versammlungsstätten (nur 1 Kreuz) o Verkaufsstätten nach Landesbauordnung (2 Punkte) o Versammlungsstätten nach Landesbauordnung (2 Punkte) o Verkaufsstätten und Versammlungsstätten zusammen in einer Referenz (5 Punkte) • BGF des Referenzobjekts (nur 1 Kreuz) o größer als 15.000 qm = 1 Punkt o größer als 20.000 qm = 2 Punkte Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bewerbers zur Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens), die mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 zum Einsatz gekommen sind, aufgeschlüsselt nach: - Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) - Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem infrastrukturellen Gewerk (Gärtner, Gebäudereiniger, Glasreiniger usw.) (Vollzeitäquivalente) - Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente)
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bewerbers zur Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens), die mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 zum Einsatz gekommen sind, aufgeschlüsselt nach: - Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) - Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, usw.) (Vollzeitäquivalente) - Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente)
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er sich verpflichtet, insb. Mitarbeiter mit folgendem Profil in dem Objekt der berlinovo einzusetzen: o Gesamtverantwortliche interne Objektbetreuung (vgl. Ziffer 2.3 Anhang C01_L2; Ziff. 6.2.1 Angebot): Ausbildung: Mind. Handwerksmeister in einem infrastrukturellen Gewerk mind. 5 Jahre Berufserfahrung als LMAA in der Betreuung vergleichbarer Immobilien o Stv. interne Objektbetreuung (vgl. Ziffer 2.3 Anhang C01_L2; Ziff. 6.2.2 Angebot): Ausbildung: Mind. Handwerksmeister in einem infrastrukturellen Gewerk mind. 5 Jahre Berufserfahrung als LMAA in der Betreuung vergleichbarer Immobilien o Grünpflege: Für die als Vorarbeiter eingesetzten Mitarbeiter ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau Mindestvoraussetzung. Alternativ ist eine mindestens 10-jährige Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau nachzuweisen.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er sich verpflichtet, insb. Mitarbeiter mit folgendem Profil in dem Projekt der berlinovo einzusetzen: o Objektleiter (vgl. Ziffer 5.6.1 Anhang C01_L1; Ziff. 6.2.1 Angebot): Ausbildung: Mind. Handwerksmeister in einem technischen Gewerk mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Objektleiter in der Betreuung vergleichbarer Immobilien Kenntnisse im Umgang mit Kälte-, Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen einschlägige Kenntnis der DIN VDE 0105, GEFMA, VDI, VDMA Überdurchschnittliche Fähigkeiten zur Führung und Motivation themen- / gewerkeübergreifender Teams Fundierte Erfahrung im Management komplexer Projekte Erfahrung mit Personalführung o Stv. Objektleiter (vgl. Ziffer 5.6.2 Anhang C01_L1; Ziff. 6.2.2 Angebot): Ausbildung: Mind. staatlich geprüfter Techniker oder Geselle in einem technischen Gewerk mind. 3 Jahre Berufserfahrung als stellvertretender Objektleiter in der Betreuung vergleichbarer Immobilien Kenntnisse im Umgang mit Kälte-, Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen einschlägige Kenntnis der DIN VDE 0105, GEFMA, VDI, VDMA Fundierte Erfahrung im Management komplexer Projekte Unternehmerisches Denken und Handeln Erfahrung mit Personalführung o Hausmeister/Hauswart (vgl. Ziffer 5.6.3 Anhang C01_L1): Mindestens einen Ausbildungsabschluss zum Facharbeiter oder Gesellen vor der Handwerkskammer oder IHK bezogen auf seinen Einsatz im jeweiligen Gewerk Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in vergleichbarer Position allgemeine Kenntnisse über Facility Management Prozesse einschlägige Kenntnis der Normen, technischen Regeln (z. B. VDI 6022, VDI 6023, DIN VDE 0105 etc.) fundierte Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich allgemeine Kenntnisse im Berichts- und Meldewesen Gewünscht: Kenntnisse an GLT/DDC allgemeine EDV und PC-Kenntnisse (Bürokommunikation, MS Office) Handwerkliches Geschick
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 12.12.2025 Terminänderung
- Frist 11.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 142 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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