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Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Planung und Bau des Kindergartenquartiers Kirchenburg als Generalübernehmer
Stadt Weil der Stadt · Weil der Stadt · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHauptauftrag🏆 Weisenburger bau GmbH · Karlsruhe
- Weisenburger bau GmbH · Karlsruhe
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Weisenburger bau GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Generalübernehmer für Planung und Bau eines Kindergartenquartiers mit Kita, Wohnungen und Tiefgarage.
- Leistungsumfang umfasst Ausführungsplanung ab HOAI LPH 5 und schlüsselfertige Erstellung des gesamten Komplexes.
- Geschätzter Auftragswert liegt bei 10.460.000 EUR.
- Es werden umfangreiche Nachweise und Referenzen für die Eignung als Generalübernehmer erwartet.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die rechtzeitige, vollständig funktionsfähige, gebrauchstaugliche, betriebsbereite, schlüssel- und bezugsfertige sowie mangelfreie Erstellung eines Gebäudekomplexes bestehend aus: - einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung (3 Ü3-Gruppen, 2 U3 Gruppen) im Erdgeschoss mit ca. 940 m² Nutzfläche, - zwei Wohngebäuden mit insgesamt 23 Wohneinheiten und einer Nutzfläche von ca. 2.000 m², - sowie einem gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage mit ca. 745 m² Nutzfläche. Der Generalübernehmer übernimmt dabei auf Grundlage einer bestehenden Planung die weitere Ausführungsplanung ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI, einschließlich der Erstellung sämtlicher zur Ausführung notwendigen Planungsunterlagen sowie der vollständigen Bauleistungen bis zur mängelfreien Fertigstellung. Leistungsgegenstand ist die Realisierung sämtlicher hierfür erforderlicher Leistungen der Kostengruppen 200 bis 600 sowie die notwendigen Leistungen aus der Kostengruppe 700 (gemäß DIN 276).
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📅 Laufzeit endet am 01.11.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Terminkonzept 10 Pkt.Qualität
Im Kriterium "Terminkonzept" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Einhaltung des Terminplans, Darstellung der Abwicklung der Planungsleistungen inkl. Ausführungsplanung bis Baubeginn - Darstellung einer realistische Ablaufplanung der Realisierung bis zur Gesamtfertigstellung (ggf. Produktions - und Bauablauf, Eintaktung des Produktionsablaufes von Modulen oder seriell vorgefertigten Elementen) - Einhaltung des Fertigstellungsdatums nach Rahmenterminplan
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Nachbarschaftsverträglichkeit / Betriebssicherheit Kiga Bestand 10 Pkt.Qualität
Im Kriterium "Nachbarschaftsverträglichkeit" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Beschreibung der Maßnahmen zur Minimierung von Lärm- und Staubemissionen - Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung einer möglichst ungehinderten Zugänglichkeit für Anwohner - Angabe von Arbeitszeiten, um die Beeinträchtigungen für Nachbarn zu reduzieren - Angabe von Maßnahmen, um den Betrieb des Bestandskindergartens möglichst lange und möglichst mit wenigen Beeinträchtigungen aufrechtzuerhalten - Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplans, aus dem ersichtlich wird, welche Maßnahmen zum Schutz der Nachbarn und des Kindergartenbetriebs ergriffen werden
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Nachhaltigkeit 10 Pkt.Qualität
Im Kriterium "Nachhaltigkeit" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Erstellung eines zukunftsfähigen Gebäudes unter Berücksichtigung kommender Hitzesommer, des Starkregenschutzes und der Temperaturregulierung - Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit der Fassade und des Daches - sinnvolles Konzept zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes (ggf. kühlende Fassadenbegrünung) - schematische und textliche Darstellung des TGA-Konzeptes ? inkl. Energiekonzept und die Nutzung erneuerbarer Energien (nachhaltige Energieerzeugung) ? inkl. einer effizienten Variante der Wärmeverteilung und Warmwasseraufbereitung - falls möglich: Nachweis über den CO2 Fußabdruck des Gebäudes und seiner Errichtung - Darstellung der Verwendung von regionalen oder umweltverträglichen Baustoffen - Weitere Darstellung andere Ideen, wie eine besondere Nachhaltigkeit/Umweltverträglichkeit nachgewiesen werden kann
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Optimierungsvorschläge zur Wirtschaftlichkeit 5 Pkt.Qualität
Im Kriterium "Wirtschaftlichkeit" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Aufzeigen von Einsparpotenziale der Planung hinsichtlich Material, sowie Material- und Baukosten - Aufzeigen von Einsparpotenzial bei den Betriebskosten des Gebäudes - Eigene Ideen zur Kostenreduktion bei der Planung und Umsetzung, ohne den Charakter der vorliegenden Planung zu tiefgreifend zu verändern
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Personalkonzept 5 Pkt.Qualität
Im Kriterium "Personalkonzept" wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Darstellung vorhandener Kapazitäten, eines Organigrams und eventueller Vertretungsregeln - Darstellung vorhandener Qualifikationen des mit Schlüsselpositionen betrauten Personals - Erläuterung, wie im Projekt intern und extern kommuniziert wird, um die reibungslose Abwicklung des Bauvorhabens sicherzustellen - Klare Benennung von Zuständigkeiten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 242 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Weisenburger bau GmbHZuschlagswert 9.298.000 €1 Veröffentlichung
- 21.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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