AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Freibad - Schlosserarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Volkach, Volkach
- Veröffentlicht
- 25.07.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262670 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 132.104 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Volkach beabsichtigt das bestehende Freibad (FLNR: 2100) mit den vorhandenen Freibad- und Technikgebäude in der Fahrer Straße zu sanieren. Die Sanierung des Freibades wird vom Bund und vom Land gefördert.Nach der Aufteilung der Förderung sind auch die Leistungsbereiche aufgeteilt.•Freibadgebäude60 m Geländer, Stahl-Rundrohr verzinkt, Metall-Drahtgeflecht als Füllung60 m Handlauf mit Halter für Wand/Geländer, Stahl-Rundrohr verzinkt18 m Handlaufbügel, freistehend, Stahl-Rundrohr verzinkt16 m Zaunanlage, Stahl-Rundrohr verzinkt, Metall-Drahtgeflecht als Füllung1 Stk Doppel-Faltflügeltor•Technikgebäude11 Stk Wangentreppe aus Stahl verzinkt, 5 Stufen, einläufig, Austrittspodest, Treppen-/ Podestgeländer aus Stahl-Rundrohr verzinkt6 m Handlauf mit Halter für Wand/Geländer, Stahl-Rundrohr verzinkt1 Stk Unterkonstruktion aus Stahl-Rechteckrohr verzinkt für Holzpodest mit Sitz-/ Liegeflächen im Außenbereich, Holzbekleidung bauseits, Abmessungen: Länge ca. 14,00 m, Breite ca. 0,70 m3 Stk Mobile Hochwasserschutzwand aus Systemstrangpressprofilen, Abmessungen: Breite ca. 1,01 m bzw. 2,01 m, Anstauhöhe ca. 2,30 m•Außenanlagen1Stk Toranlage Feuerwehrzufahrt, 2-flg., Stahl-Rundrohr verzinkt, Wellengitter als Füllung3 Stk Unterkonstruktion aus Stahl-Rechteckrohr verzinkt für Umkleidekabine auf der Liegewiese im Außenbereich, Holzbekleidung bauseits
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 12.01.2026
- Ende
- 27.03.2026
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Saal Metallbau GmbH & Co. KG
- Vertragsabschluss
- 22.07.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 26.06.2025
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.