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Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfung
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) · Neuherberg · Bayern · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Beschreibung
Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) nach den hierzu vom Bundesministerium für Finanzen im Ministerialblatt vom 15. Mai 2001 veröffentlichten "Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGRG (Anlage zu VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkatalogs hierzu nach IDWPrüfungsstandard (IDW PS 720) vorzunehmen. Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendung zu prüfen. Hierin inbegriffen ist die Prüfung der Abrechnung des Teilwirtschaftsplans für das Helmholtz-Instituts für Metabolismus-, Adipositas- und Gefäßforschung in Leipzig (HI-MAG). In einem gesonderten prüfungsteil ist die Zweckentsprechende sowie wirtschaftliche und sparsame Verwendung der institutionellen Zuwendungsmittel des HMGU auf der Grundlage des aktuellen vom BMFTR vorgegebenem Fragenkatalogs zu prüfen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für Wirtschaftsprüfungsleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteamsund Prüfungsansatz und MEthodik 50 %Qualität
DIESE INFORMATIONEN SIND IN EINEM KONZEPT ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG DARZUSTELLEN
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Preis 50 %
Aus der Menge der wertungsfähigen Angebote, d.h. alle Angebote, die nicht aus formalen Gründen, nicht aus Gründen der fehlenden Unternehmenseignung und nicht aus Gründen eines im Verhältnis zur Leistung unangemessenen niedrigen Preises ausgeschlossen wurden, wird der niedrigste Angebotspreis bestimmt. Dieser so bestimmt niedrigste Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Ein fiktiver doppelt so teurer Angebotspreis erhält null Punkte. Die Preise der dazwischenliegenden Angebote werden mittels einer linearen Interpolation bewertet und in Punkte umgewandelt. Beispiel: Angebot A = 100.000 Euro -> 100 Punkte Angebot B = 120.000 Euro -> 80 Punkte Angebot C = 180.000 Euro -> 20 Punkte Angebot D = 210.000 Euro -> 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen: unter der Nummer: beim Amtsgericht: ODER Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
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Eintragung Handelsregister
Nennen Sie Ihre Handelsregisternummer und das Amtsgericht. ODER Bestätigen Sie, dass Sie zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet sind.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen: (1) Name des Unternehmens (2) Geschäftsführer (3) Geschäftssitz (4) Gesellschaftsform (5) Gründungsdatum (6) Geschäftsfokus (7) Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es müssen mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden. Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich) (2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion) (3) Art der Leistung (4) Volumen (PT oder Euro) (5) Zeitraum Das Unternehmen hat zusätzlich Erfahrungen im Bereich der Trennungsrechnung und im Prüfen von Drittmittelprojekten vorzuweisen. Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 12.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 530 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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