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Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · Hildesheim
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Braunschweig, Stadt Salzgitter, Landkreis Goslar (incl. Stadt Goslar), Landkreis Wolfenbüttel🏆 Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen - Der Weg e.V. · Braunschweig
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Los 2 VergebenLos 2 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Celle (incl. Stadt Celle), Landkreis Heidekreis🏆 Diakonie Südheide gGmbH · Celle
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Los 3 VergebenLos 3 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Cloppenburg, Landkreis Vechta🏆 Betreuungsverein Cloppenburg e.V. · Cloppenburg
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Los 4 VergebenLos 4 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Diepholz, Landkreis Verden🏆 Persönliche Hilfen e.V. · Diepholz
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Los 5 UnbekanntLos 5 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Leer
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Los 6 VergebenLos 6 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Göttingen (incl. Stadt Göttingen und Altkreis Osterode), Landkreis Northeim🏆 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. · Göttingen
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Los 7 VergebenLos 7 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Teile der Region Hannover (Landeshauptstadt Hannover und Gemeinden Burgdorf, Burgwedel, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Pattensen, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark )🏆 AWO Region Hannover e.V. · Hannover
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Los 8 VergebenLos 8 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Hildesheim (incl. Stadt Hildesheim), Landkreis Holzminden, Landkreis Peine🏆 Mein Weg! Soziale Hilfen GmbH · Hildesheim
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Los 9 VergebenLos 9 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Harburg, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Lüneburg (incl. Stadt Lüneburg), Landkreis Uelzen🏆 Neue Arbeit Lüneburg gGmbH · Lüneburg
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Los 10 VergebenLos 10 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Emsland (incl. Stadt Lingen (Ems)), Landkreis Grafschaft Bentheim🏆 Ev.-ref. Diakonisches Werk Grafschaft Bentheim gGmbH · Nordhorn
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Los 11 VergebenLos 11 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Delmenhorst, Stadt Oldenburg, Landkreis Ammerland, Landkreis Oldenburg, Landkreis Wesermarsch🏆 AWO Trialog Weser-Ems GmbH · Oldenburg
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Los 12 VergebenLos 12 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Osnabrück, Landkreis Osnabrück🏆 Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück · Osnabrück
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Los 13 VergebenLos 13 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Cuxhaven (incl. Stadt Cuxhaven), Landkreis Osterholz🏆 Berufsförderungswerk Friedehorst · Bremen
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Los 14 VergebenLos 14 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade🏆 Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade gGmbH · Stade
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Los 15 VergebenLos 15 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Wilhelmshaven, Landkreis Friesland, Landkreis Wittmund🏆 gemeinn. Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit mbH Wilhelmshaven · Wilhelmshaven
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Los 16 VergebenLos 16 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Wolfsburg, Landkreis Gifhorn, Landkreis Helmstedt🏆 Lavie Reha gGmbH · Königslutter
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Los 17 VergebenLos 17 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Hameln-Pyrmont (incl. Stadt Hameln), Landkreis Nienburg, Landkreis Schaumburg, Teile der Region Hannover (Gemeinden Barsinghausen, Garbsen, Gehrden, Neustadt, Ronnenberg, Seelze, Wennigsen, Wunstorf)🏆 Ex + Job Arbeit und Freizeit GmbH · Wunstorf
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Los 18 VergebenLos 18 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Landkreis Celle (incl. Stadt Celle), Landkreis Gifhorn, Landkreis Goslar (incl. Stadt Goslar), Landkreis Helmstedt, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel🏆 Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen - Der Weg e.V. · Braunschweig
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Los 19 VergebenLos 19 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Göttingen (incl. Stadt Göttingen und Altkreis Osterode), Landkreis Northeim🏆 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. · Göttingen
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Los 20 VergebenLos 20 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Harburg, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Lüneburg(incl. Stadt Lüneburg), Landkreis Heidekreis, Landkreis Uelzen🏆 Neue Arbeit Lüneburg gGmbH · Lüneburg
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Los 21 VergebenLos 21 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Hameln-Pyrmont (incl. Stadt Hameln), Landkreis Hildesheim (incl. Stadt Hildesheim), Landkreis Holzminden, Landkreis Nienburg, Landkreis Schaumburg, Region Hannover (incl. Landeshauptstadt Hannover)🏆 Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. · Osnabrück
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Los 22 AufgehobenLos 22 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Cuxhaven (incl. Stadt Cuxhaven), Landkreis Osterholz, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade, Landkreis Verden
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Los 23 VergebenLos 23 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Delmenhorst, Stadt Oldenburg, Stadt Wilhelmshaven, Landkreis Ammerland, Landkreis Diepholz, Landkreis Friesland, Landkreis Oldenburg, Landkreis Wesermarsch🏆 Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. · Osnabrück
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Los 24 VergebenLos 24 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Osnabrück, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Emsland (incl. Stadt Lingen (Ems)), Landkreis Grafschaft Bentheim, Landkreis Osnabrück, Landkreis Vechta🏆 Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. · Osnabrück
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Los 25 VergebenLos 25 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Leer, Landkreis Wittmund🏆 Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. · Osnabrück
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Los 26 VergebenLos 26 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; Social Media Administration; ortsunabhängig🏆 Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück · Osnabrück
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. · Göttingen
- AWO Region Hannover e.V. · Hannover
- AWO Trialog Weser-Ems GmbH · Oldenburg
- Berufsförderungswerk Friedehorst · Bremen
- Betreuungsverein Cloppenburg e.V. · Cloppenburg
- Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück · Osnabrück
- Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade gGmbH · Stade
- Diakonie Südheide gGmbH · Celle
- Ev.-ref. Diakonisches Werk Grafschaft Bentheim gGmbH · Nordhorn
- Ex + Job Arbeit und Freizeit GmbH · Wunstorf
- gemeinn. Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit mbH Wilhelmshaven · Wilhelmshaven
- Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. · Osnabrück
- Lavie Reha gGmbH · Königslutter
- Mein Weg! Soziale Hilfen GmbH · Hildesheim
- Neue Arbeit Lüneburg gGmbH · Lüneburg
- Persönliche Hilfen e.V. · Diepholz
- Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen - Der Weg e.V. · Braunschweig
Beschreibung
Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem G
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtkonzept 40 %Qualität
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 75.000.000 €1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis veröffentlicht · 94 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (17) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. · AWO Region Hannover e.V. · AWO Trialog Weser-Ems GmbH · Berufsförderungswerk Friedehorst · Betreuungsverein Cloppenburg e.V. · Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück · Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade gGmbH · Diakonie Südheide gGmbH · Ev.-ref. Diakonisches Werk Grafschaft Bentheim gGmbH · Ex + Job Arbeit und Freizeit GmbH · gemeinn. Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit mbH Wilhelmshaven · Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. · Lavie Reha gGmbH · Mein Weg! Soziale Hilfen GmbH · Neue Arbeit Lüneburg gGmbH · Persönliche Hilfen e.V. · Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen - Der Weg e.V.1 Veröffentlichung
- 17.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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