AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 11:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/703e0e55-2f89-4fe0-a300-bf8c55a4e843/

Reinigungsleistungen für die GS Käthe Kollwitz Sondershausen / das Staatliche Gymnasium Geschwister Scholl Sondershausen Haus II mit Werkvertrag vom 06.07.2026 bis 30.06.2030

Notice-ID: 703e0e55-2f89-4fe0-a300-bf8c55a4e843 · Procedure-ID: c6db4371-6223-416f-8d10-a9a030c0dcab

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Recht und Vergabe, Sondershausen
Veröffentlicht
01.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beauftragung von Gebäudereinigungsdienstleistungen in Form von: Los 1: Unterhaltsreinigung (UHR), Grundreinigung (GrundR) und Sonderreinigung (SonderR) und Beschaffung sowie Bestückung von Verbrauchsmitteln (Flüssigseife, Faltpapier, Toilettenpapier, Müll- und Hygieneeimertüten) Los 2: Glas- und Rahmenreinigung für: das Schulgebäude der Staatlichen Grundschule Käthe Kollwitz Sondershausen / des Staatlichen Gymnasiums Geschwister Scholl Sondershausen Haus II, Alexander-Puschkin-Promenade 22 b, 99706 Sondershausen mit Werkvertrag vom 06.07.2026 bis 30.06.2030

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.07.2026
Ende
30.06.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
01.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).