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Technische und konzeptionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Multi-Site-Umgebung der Initiative LIEBESLEBEN
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTechnische und konzeptionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Multi-Site-Umgebung der Initiative LIEBESLEBEN🏆 VALID Digitalagentur GmbH · Berlin
- VALID Digitalagentur GmbH · Berlin Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Das Online-Portal www.liebesleben.de ist das zentrale Informations- und Wissensportal zur komplexen Intervention LIEBESLEBEN. Hier finden interessierte Besuchende tiefgehende Informationen zu HIV, zu STI und Safer Sex, zu Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt sowie zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Außerdem gibt es viele Hintergründe zu weiteren Themen der sexuellen Gesundheit. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags: Technische, konzeptionelle und gestalterische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Multi-Site-Umgebung www.liebesleben.de. Die mit dem ausgeschriebenen Auftrag verbundenen Leistungen umfassen: - Projektmanagement: Koordinierung, Budgetcontrolling und Kommunikation mit der AG - Übernahme und Einarbeitung: Einführungsphase zur Übernahme der technischen und konzeptionellen Betreuung – entfällt bei bisherigem AN - Laufende technische Pflege: Kontinuierliche Überprüfung der technischen Funktionalitäten, Störungsbeseitigung und Einspielen von Updates - Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen: Funktionale und nicht-funktionale Optimierungen und Weiterentwicklungen samt der Entwicklung von interaktiven Tools und dergleichen - Relaunch: Jährlicher fachlicher und technischer Relaunch einzelner Kampagnenseiten - Seitenpflege: Aktualisierung, Neubefüllung oder Anpassung von Inhaltsseiten und der Navigation - Konzeptionelle Beratung und Kreation: Konzeptionelle Beratung zur Digitalisierung, Erstellung von Recherchen und Präsentationen, Technische Beratung so-wie Konzeption und Kreation visueller, interaktiver, audiovisueller bzw. animierter Elemente. Ferner ist eine Unterstützung bei Überlegungen zur technisch-inhaltlichen Verzahnung von Social Media-Angeboten mit dem Website-Angebot zu leisten. - Suchmaschinenoptimierung (SEO): Prüfung des Webauftritts mit geeigneten SEO-Tools (ggf. mit KI) zur Optimierung der Auffindbarkeit - Erstellung von Berichten: Quartalsweises Erstellen von Berichten zur statistischen Datenerfa
Vollständige Beschreibung (2.610 Zeichen)
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 9750 Pkt.
Die Bewertung erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode. Hier wird das Leistung-Preis-Verhältnis mit folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z = L / P * 100 (Z = Leistungs-Preis-Kennzahl; L = Leistungspunkte (max. 9750); P = Preis) Als Preis P wird die Angebotssumme Gesamt (inkl. USt.) abz. Skonto gemäß Angebotsformblatt geteilt durch 48 (= Anzahl der Monate des maximalen Leistungszeitraums) zu Grunde gelegt. Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wird mit 7 % ein Schwankungsbereich festgelegt. Von den im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wird das mit der höchsten Anzahl von Leistungspunkten ausgewählt (Entscheidungskriterium). Dieses erhält den Zuschlag für den Auftrag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 69 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VALID Digitalagentur GmbHZuschlagswert 1.083.995 €1 Veröffentlichung
- 27.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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