AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/70751c21-3ec6-424c-97cf-7faa1ac42516) · Abgerufen am 03.08.2026 06:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/70751c21-3ec6-424c-97cf-7faa1ac42516/

8. Staffel Medizinische Dienstleistungen

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-, Arnsberg
Veröffentlicht
18.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85100000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Medizinischen Dienstleistungen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) des Landes NRW, in der Flüchtlinge untergebracht werden. Die Bezirksregierung Arnsberg leitet für die beteiligten Bezirksregierungen Münster und Detmold dieses Verfahren. Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Für jede Unterbringungseinrichtung wird jeweils ein Bieter/eine Bietergemeinschaft mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragt.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH · European Homecare GmbH
Vertragsabschluss
10.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).