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Wuppertal (Erweiterung des Verwaltungsgebäudes) / Baufeinreinigung [132-2026]
BG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBaufeinreinigung (Schluss- und Bauendreinigung)🏆 GSI Gebäudeservice GmbH · Erftstadt
- GSI Gebäudeservice GmbH · Erftstadt Kleines Unternehmen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Leistungsumfang ist die Baufeinreinigung (Schluss- und Bauendreinigung) eines Verwaltungsgebäudes in Wuppertal.
- Die Reinigung bezieht sich auf neu errichtete Geschosse in Holzsystembauweise und Ortbetonbauweise.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach EU-Standard.
- Der Auftraggeber ist die BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wurde das Staffelgeschoss (ehem. 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wurde um zwei neue Geschosse (jetziges 3. und 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt. Diese Arbeiten nähern sich dem Abschluss. Die Bauleistung umfasst die Baufeinreinigung (Schluss- und Bauendreinigung).
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📅 Laufzeit endet am 18.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (86 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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. 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hierzu ist § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GSI Gebäudeservice GmbHZuschlagswert 27.324 €1 Veröffentlichung
- 07.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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