AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYT1R0TX1E/documents) · Abgerufen am 02.10.2026 12:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/708582a9-a905-49b5-a877-e7abfc06a1e8/

Beschaffung von vier Mehrzweckfahrzeugen für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg

Notice-ID: 708582a9-a905-49b5-a877-e7abfc06a1e8 · Procedure-ID: 26a0dce8-9bca-491f-b4d7-eaf9a4ea5103

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Segeberg - Der Landrat, Bad Segeberg
Veröffentlicht
06.08.2026
Frist (Submission)
18.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von vier Mehrzweckfahrzeugen als Führungsfahrzeuge für vier Züge im Katastrophenschutz. Bei den Fahrzeugen soll es sich um Transporter / Kastenwagen handeln, bei denen lediglich geringe Ausbauten vorgenommen werden müssen. Sie sollen zum Transport von Mannschaft und Geräten geeignet sein. Die Fahrzeuge sollen jeweils mind. sechs Personen (inkl. Fahrer) transportieren und die Möglichkeit bieten, eine Besprechung mit mind. vier Personen in dem Fahrzeug vornehmen zu können.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).