AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/70b4dc95-b5a9-42cf-9e94-e6f1063c30a0) · Abgerufen am 29.08.2026 09:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/70b4dc95-b5a9-42cf-9e94-e6f1063c30a0/

Industrieunterstützung im Bereich der HIL Betriebsstätten am System SPz Marder

Notice-ID: 70b4dc95-b5a9-42cf-9e94-e6f1063c30a0 · Procedure-ID: 43266e2f-dd2e-4023-8d4e-267ebd77d22a

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Stammdaten

Auftraggeber
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Bonn
Veröffentlicht
06.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50630000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung an Fahrzeugen der Bundeswehr vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 an dem System SPz Marder in den Instandhaltungsstufen 2/3 mit folgenden Versorgungsnummern: 2350-12-311-9525 - SPZ MARDER 1A3 2350-12-375-4325 - SPZ MARD 1 A3/VB 2350-12-343-8079 - SPZ MARDER 1A4 2350-12-353-5167 - SPZ MARDER 1A5 2350-12-383-5014 - SPZ MARDER 1 A5 A1 -- Siehe auch Anlage 1 - LB (Leistungsbeschreibung) und deren Anhang A. ---

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
FFG Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH · KNDS Deutschland Maintenance GmbH · Rheinmetall Landsysteme GmbH
Vertragsabschluss
08.11.2024
Angebotsspanne
4.663.306 – 4.913.622 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).